Auf dem Neujahrsempfang des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) trafen sich 200 Gäste aus Wirtschaft und Politik in Berlin. Der BVDW verkündete hier die Themen auf seiner Agenda für 2023: Daten, Kreativität und Verantwortung. Dafür gab es von der Bundesregierung Rückendeckung.
Die Digitalisierung der Wirtschaft sei elementar, um zukunftsfähig zu bleiben und nachhaltig zu wachsen, meint BVDW-Präsident Dirk Freytag. Die intelligente Verbindung von Daten und Kreativität liefere die Basis für dieses Wachstum. Mit Infrastruktur dafür allein sei es jedoch nicht getan. Neue, datenbasierte Geschäftsmodelle und innovative Produkte müssen her. “Nur so holen wir uns ein Stück der digitalen Souveränität zurück, die in Deutschland und Europa verloren gegangen ist”, so Freytag. Deutschland muss also innovationsfreudiger werden. Wie genau und ob das ein Wink an die Regierung ist, um mehr Gelder für die Finanzierung von datenbasierten Geschäftsmodellen loszueisen, bleibt offen.
Bundesregierung stützt Sichtweise des BVDW
Überraschenderweise ist die Bundesregierung in Gestalt von Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, auf einer Linie mit dem BVDW. Anstatt wie üblich nur den Datenschutz im Visier zu haben, sagt dieser, dass die Verfügbarkeit von “mehr und besseren Daten” wichtig sei, um sie “für Innovationen und die Stärkung des Gemeinwohls” zu nutzen. “Digitale, datenbasierte Geschäftsmodelle schaffen mehr Fortschritt und Wettbewerbsfähigkeit für Deutschland”, bestätigt Schnorr den Gastgeber Freytag.
Rechtlicher Rahmen für Datenhandhabung kommt
Der Datenschutz müsse handhabbar gemacht werden, vor allem auch für kleine Unternehmen. “Wir flankieren die Gesetzgebung mit einer Datenstrategie, die das Datenteilen fördert”, ist Schnorr überzeugt, zum Beispiel mit dem Data Act. Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag, betont, dass die europäischen Verordnungen “nun noch in deutsches Recht überführt werden müssen”. Konkret nennt sie DMA, DSA, Data Act und die KI-Verordnung. 2023 wolle sie zum “Jahr der Umsetzung” machen. Das hört die Werbeindustrie, die an vielen Ecken mit der Umsetzung der Richtlinien zur Datenverarbeitung strauchelt, sicherlich gerne.