Die deutsche Wirtschaft ist von der Corona-Krise nahtlos in die Energiekrise geschlittert. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen des Westens haben Gas zu einem raren Gut gemacht und die Benzinkosten in die Höhe schnellen lassen. Nun soll ab September Energie gespart werden. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat jetzt die “Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen” vorgestellt. Diese umfasst eine Bandbreite an Energiesparmaßnahmen wie etwa niedrigere Temperaturen am Arbeitsplatz, oder dass private Schwimmbäder nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden dürfen. Auch beleuchtete Außenwerbung, wie etwa DOOH-Flächen, werden scheinbar deutlich eingeschränkt.
Konkret beschränkt die Verordnung den Betrieb von beleuchteten und "lichtemittierenden" Werbeanlagen im öffentlichen Raum vom 1. September bis Ende Februar 2023 von 22 Uhr bis 16 Uhr. Dies soll einen weiteren Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland leisten. Die Out-of-Home-Branche, auf die der öffentliche Druck im Rahmen der Energiediskussion in letzter Zeit deutlich zunahm, wird dies je nach Auslegung der Verordnung durchaus hart treffen, doch es gibt auch Ausnahmen:
“Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann”, heißt es in der Verordnung.
Somit wird es Vermarktern wie Ströer und Walldecaux weiterhin ermöglicht, Werbeanlagen an Bushaltestellen, Bahnhöfen und Unterführungen auch nach 22 Uhr zu betreiben. Dies soll die Sicherheit von Fahrgästen sicherstellen, da die Anlagen als zusätzliche Lichtquelle dienen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verordnung konkret in der Praxis umsetzen lässt und welche Einschränkungen auf die Out-of-Home-Branche noch zukommen könnten.
Update 26.08.22: DOOH betroffen oder nicht?
In einer früheren Version dieses Beitrags wurde von einer Beschränkung von 22 Uhr bis 06 Uhr ausgegangen, da mehrere Quellen auf einen Tippfehler in der Pressemitteilung hindeuteten. Tatsächlich handelt es sich jedoch im Energiesparplan um eine Beschränkung bis 16 Uhr des Folgetags, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bestätigte. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass uneingeschränkt nur von 16.00 bis 22.00 Uhr geworben werden dürfte. Unklar ist allerdings, inwiefern die DOOH-Branche überhaupt von der Regelung betroffen ist.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sagte ADZINE gegenüber auf Nachfrage: "Die Umsetzung der Verordnung liegt bei den Ländern. Dem greifen wir nicht vor." Doch sei von beleuchteten Werbetafeln die Rede, nicht von strombetriebenen. In der Verordnung steht wiederum deutlich "lichtemittierende Werbeanlagen", was Screens von Außenwerbern mit einschließt. Die Auswirkungen für DOOH sind also immer noch nicht final abzusehen, obwohl die Regelung bereits in wenigen Tagen in Kraft treten soll.
Update 05.09.: DOOH eingeschränkt
Auch strombetriebene Werbetafeln dürfen bis Februar nur zwischen 16.00 und 22.00 Uhr laufen. Die Außenwerber zeigen wenig Verständnis dafür.
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