Publisher und Like-Buttons: EuGH-Urteil “geht an jeder Realität vorbei”
30. Juli 2019 (jh)Nach einer langanhaltenden Debatte hat nun das oberste europäische Gericht entschieden. Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil verkündete, sind Unternehmen, die einen Facebook-Like-Button auf ihrer Website einbinden, für die Datenerhebung durch Facebook mitverantwortlich. Das Urteil umfasst auch andere Plugin-Funktionen von Drittanbietern. Branchenverbände befürchten nun eine Verkomplizierung bei der Nutzung von Webseiten.
Der EuGH befindet in seinem Urteil eine Mitverantwortlichkeit von Webseitenbetreibern bei der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, wenn sie den Like-Button von Facebook oder ähnliche Plugins auf ihrer Seite einbinden. Die Verantwortung bezieht sich dabei auf die Erhebung und Übermittlung der dadurch gesammelten Daten. Die Webseitenbetreiber müssen deshalb zukünftig die Nutzer über die Datenerhebung informieren und eine Einwilligung einholen. Somit könnte auf die Verbraucher ein weiterer „Einwilligungs-Klick“ zukommen. Der jahrelange Rechtsstreit hatte zahlreiche Publisher bereits dazu veranlasst, Like-Buttons erst nach einem initialen Klick aktiv zu schalten. Als Alternative fungiert auch der sogenannte Shariff-Button, bei dem die Verbindung zum sozialen Netzwerk erst nach einer Interaktion aufgebaut wird.
Thomas Duhr, BVDW Vizepräsident, zeigt sich besorgt und kritisiert das Urteil des EuGH: „Die Grundsatzfrage, inwiefern Betreiber von Webseiten überhaupt Einfluss nehmen können auf Art und Umfang der Erhebung, wurde hier nicht abschließend geklärt. Mangels Einflussnahmemöglichkeit ist die Rechtsauslegung in Richtung einer gemeinsamen Verantwortlichkeit für die Datenerhebung doch sehr fragwürdig. […] das Einwilligungsprinzip für alle Nutzer zugrunde zu legen, geht an jeder Realität vorbei – das macht jede Webseitennutzung aus Sicht der Nutzer maximal kompliziert und umständlich.“
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