Werberat Halbjahresbilanz: Beschwerden über Online-Werbung leicht zurückgegangen
14. August 2018
Der Deutsche Werberat hat heute seine Halbjahreszahlen für 2018 veröffentlicht. Insgesamt erreichten die Selbstkontrolleinrichtung der Werbewirtschaft in den sechs Monaten Beschwerden zu 394 Werbemaßnahmen. Das entspricht einem Plus von fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Der Deutsche Werberat entschied über 233 einzelne Werbemaßnahmen, von denen 173 Fälle nicht zu beanstanden waren. In 161 Fällen ging es um Beschwerden, die erst gar nicht in den Kompetenzbereich des Werberats fielen, etwa weil Verstöße gegen gesetzliche Werbeverbote geltend gemacht wurden.In 60 Fällen folgte der Werberat den Beschwerden aus der Bevölkerung, weil ein Verstoß gegen die anerkannten Verhaltensregeln des Werberats vorlag.
Aufgeschlüsselt nach Werbemitteln lagen Beschwerden über Plakatwerbung, Fernseh-Spots sowie Online-Werbung mit 51 bzw. je 47 Fällen nahezu gleichauf. Mit deutlichem Abstand folgten Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften (21), Fahrzeugwerbung (18), Werbebriefe (16) und Radio-Spots (10). Werbeinhalte, die über andere Werbemittel wie Kinowerbung, Werbeartikel oder Werbeaufsteller transportiert wurden, waren fast gar nicht von Kritik betroffen. (siehe Grafik unten:)
DSGVO-Angstmache wurde gerügt
Kritisch sah das Selbstkontrollgremium im Bereich Online beispielsweise den Betreff einer E-Mail-Werbung, in der die Kunden im Zusammenhang mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung persönlich angesprochen wurden: „XY, dieses Angebot könnte Ihr letztes sein“. Laut Beschwerdeführer seien solche Formulierungen geeignet, Leid von schwerkranken Menschen oder Menschen mit schwerkranken Angehörigen zu instrumentalisieren und Angst zu erzeugen. Zur Stellungnahme aufgefordert, erklärte sich das Unternehmen bereit, solche Werbetexte im E-Mail-Betreff nicht mehr einzusetzen.
Die Durchsetzungsquote des Werberats liegt bei 92%. Das Gremium konnte in 55 Fällen einen Stopp oder eine Änderung der Werbung erreichen. In fünf Fällen musste der Werberat allerdings die Medien mit Hilfe des Sanktionsinstruments der Öffentlichen Rüge auf mangelnde Einsicht werbender Unternehmen aufmerksam machen, weil diese ihre Werbung trotz einer Beanstandung durch das Gremium zunächst nicht zurückziehen wollten.
Was ist erlaubt, was nicht? Um werbenden Unternehmen und Agenturen eine Orientierungshilfe zu geben, hat der Deutsche Werberat im Mai einen digitalen Leitfaden zum Werbekodex veröffentlicht.
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