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Youtube-Recht: Das gilt es bei der Monetarisierung zu beachten

Frederik Timm, 14. Dezember 2017
BIld: Jimi Filipovski; CC0 - unsplash.com / Bearb.: ADZINE

Wer bei Youtube als sogenannter „Creator“ seine Nische gefunden hat und mit seinen Videos genügend Personen erreicht, dem legt die Videoplattform schnell die Erstellung eines AdSense-Kontos zur Monetarisierung seiner Videos ans Herz. Doch ganz so einfach ist das Geldverdienen bei Youtube nicht. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, muss einigen Fallstricken aus dem Weg gehen. Dies gilt besonders, wenn der Creator noch minderjährig ist.

Unter Jugendlichen gehört Youtube fest zum Medienmix dazu. Ihre großen Stars sind Influencer wie Julien Bam und Bibi. Doch die junge Zuschauerschaft schaut nicht nur gern zu. Viele bauen auch ihre eigenen Kanäle auf. In der Youtube-U18 können zum Beispiel Tina Neumann (~70.000 Follower), Melina Celine (~178.000 Follower) oder NonaKanal (208.000 Follower) bereits beachtliche Abonnentenzahlen aufweisen. Rechtlich müssen sie einiges beachten, wenn sie mit ihrem Kanal auch Geld verdienen wollen.

Geld verdienen – Ohne Volljährige geht nichts

Ein Blick in die Nutzungsbestimmungen von Youtube verrät: Um auf der Videoplattform mit einem Kanal aktiv zu sein, ist ein Mindestalter von 13 Jahren Pflicht. Auch Geld lässt sich in diesem Alter schon verdienen. Allerdings nicht ohne die Mitarbeit eines Volljährigen.

Das deutsche Gesetz sieht Jugendliche unter 18 Jahren als beschränkt geschäftsfähig an. Mit elterlicher Erlaubnis wäre es also schon möglich, mit Produktplatzierungen Geld zu verdienen. Wer seinen Kanal mit Werbeclips direkt über Youtube monetarisieren möchte, der braucht ein AdSense-Konto. Hierfür schreibt Google jedoch die Volljährigkeit des Kontoinhabers vor.

Bild: Härting Rechtsanwälte

Minderjährige selbst können keine Vertragspartner von AdSense sein und sind somit auf eine volljährige Person angewiesen, die ein AdSense-Konto für sie eröffnet – beispielsweise Eltern, Geschwister oder Freunde.

(Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht bei Härting Rechtanwälte Berlin)

Strenggenommen liegt auch die Verwaltung des AdSense-Kontos in den Händen des Volljährigen. Wer seine Kontodaten an seine Kinder weitergibt, verstößt gegen die Verpflichtung seine Daten unter Verschluss zu halten.

Sollten die jungen Youtuber selber auf die Idee kommen, ein AdSense-Konto zu erstellen und ihre Volljährigkeit vorzutäuschen, kann dies finanzielle und rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. So kann bereits gezahltes Geld von Google zurückverlangt oder auch rechtlich gegen den Jugendlichen vorgegangen werden.

Impressum muss sein

Sobald die Monetarisierung des Kanals gesichert ist, folgt der nächste Schritt zur rechtlichen Absicherung. Nach geltendem Recht müssen Seiten und Accounts, die einem gewerblichen Zweck dienen auch ein Impressum vorweisen. Andernfalls haben Abmahnanwälte leichtes Spiel. Der häufigste Abmahngrund bei Youtube-Kanälen ist ein fehlendes oder unzureichendes Impressum. Wichtig ist: Das Impressum muss die Daten des AdSense-Kontoinhabers beziehungsweise eines Unternehmen beinhalten, das den Kanal verwaltet.

Es reicht jedoch nicht aus, darauf zu verweisen, dass die Daten auf Anfrage herausgegeben werden. Wenn Youtuber ihr Geschäft unter ihrer privaten Adresse führen, müssen sie in den sauren Apfel beißen und diese im Impressum auch angeben.

Schaut man sich populäre Kanäle an, so hat Bibi von BibisBeautyPalace beispielsweise eine eigene Firma angemeldet und im Impressum das Unternehmen anstatt der privaten Daten genannt. Ähnlich macht es der Let'sPlayer Gronkh. Auch er hat ein Unternehmen angegeben, um sich rechtlich abzusichern und gleichzeitig seine Privatsphäre schützen.

Zusätzlich muss das Impressum innerhalb von höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Die Angabe in der Videobeschreibung oder ein Link zum Impressum wird also zur Pflicht.

Eine Missachtung der Impressumspflicht kann unter Umständen teuer werden. Die Strafen reichen bis zu 50.000 Euro. Meisten fallen sie jedoch geringer aus. Dann sind es die Anwaltskosten, die bei Abmahnungen am teuersten werden.

Minderjährige können belangt werden

Das Führen eines AdSense-Kontos für einen Minderjährigen macht den Inhaber jedoch nicht in jedem Fall haftbar. So kann bei Verstößen gegen die Impressumspflicht auch die Haftung des Minderjährigen selbst in Betracht kommen.

Und auch sonst können Jugendlichen belangt werden. „Grundsätzlich ist ein Anspruch aus Deliktsrecht direkt gegen den Minderjährigen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen möglich, wenn dieser eigenständig urheberrechtlich geschützte Dateien hochlädt. Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass bereits ein 12-Jähriger die nötige Einsichtsfähigkeit besitzen kann, wenn er zuvor von seinen Eltern auf die Gefahren des Internets hingewiesen wurde“, berichtet Martin Schirmbacher.

Es werden auch Steuern fällig

Nur zwei Dinge auf der Welt sind sicher, der Tod und die Steuer. Auch auf die Werbeeinnahmen durch einen Youtube-Kanal können Abgaben an den Staat entfallen – und das nicht nur bei großen Influencern, wie Bibi und Co. Für die Kanäle gilt das Telemediengesetz. Sobald also ein geschäftsmäßiges Angebot besteht, also Geld mit dem Kanal verdient wird, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Jedenfalls solange der Kanalinhaber beziehungsweise Führer des AdSense-Kontos nicht als Journalist oder unter die freien Berufe zählt. „Da die Eltern grundsätzlich Inhaber des AdSense-Kontos sind, wird die steuerliche Verpflichtung in der Regel wohl auf diese fallen“, sagt Schirmbacher.

Die Anmeldung des Gewerbes bedeutet jedoch nicht, dass unbedingt Steuern entrichtet werden müssen. Erst ab rund 9.000 Euro müssen die Einnahmen durch die Youtube-Werbung versteuert werden. Dies gilt für die Einkommenssteuer. Die Gewerbesteuer hat einen Freibetrag von 24.500 Euro.
Bei Angestellten wird das Einkommen zu den Werbeeinnahmen von Youtube hinzuaddiert. Der Youtube-Kanal ist hier das Nebengewerbe. Daher kommt es hier schnell zu einer Überschreitung der Freigrenze. Sie liegt bei Erwerbstätigen bei 410 Euro.

Wenn diese Schritte erstmal erledigt sind, steht der Monetarisierung des Youtube-Kanals nichts mehr im Weg. Dann muss nur noch der nächste Check von Google pünktlich kommen.

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