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CONTENT MARKETING

Einheitliche Kennzeichnung für gesponserte Inhalte gefordert

5. Oktober 2017
Bild: Chris Titze Imaging - Adobe

Die Grenzen von Werbung und Content verschwinden zusehends. Dies betrifft vor allem das Content Marketing und hier insbesondere native Werbeformen, Advertorials und das Influencer Marketing. Die Fokusgruppe Content Marketing im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. empfiehlt nun in einem nun veröffentlichten Content Marketing Whitepaper eine eindeutige Kennzeichnung gesponserter Inhalte und deren Promotion über alle Plattformen – inklusive Social- und Influencer-Kampagnen.

Content Marketing, das sei laut BVDW Fachgruppe: „Die datengestützte Planung, Erstellung, Distribution, Messung und Optimierung von Inhalten, die von eindeutig definierten Zielgruppen im individuellen Moment der Aufmerksamkeit gesucht, benötigt und wertgeschätzt werden und somit eine auf das übergeordnete Unternehmensziel einzahlende Aktion auslösen.“

Puh, eine lange Definition, die allerdings auch nötig ist. Das Problem beim Content Marketing sind die zahlreichen werblichen Erscheinungsformen wie Sponsored Content (früher hießen sie Advertorials), Recommendations, Native Ads und integrierte Werbung in Influencer Content, also das Influencer Marketing.

Das veranlasste den BVDW zu einer umfänglichen Bestandsaufnahme von Content Marketing und der Bewertung der Trends und Ausprägungen. Eine der großen Herausforderungen sei die Rezeption dieser Werberformen auf Nutzerseite. Der BVDW will daher Qualitätsansprüche für diese Werbedisziplin durchsetzen, die zukünftig sogar im Rahmen einer Zertifizierung der Akteure von Sponsored Content und Native Ads zur Folge haben wird. Außerdem fordert der BVDW eine einheitliche Kennzeichnung für gesponserte Inhalte:

Gesponserte Inhalte und deren Promotion benötigen eine unbedingte Kennzeichnungspflicht mit einheitlicher Kennzeichnung über alle Plattformen, inklusive Social- und Influencer-Kampagnen

(Forderung der BVDW Fokusgruppe Content Marketing)

Für Ingo Kahnt aus dem Vorsitz der Fokusgruppe Content Marketing muss das eine Selbstverständlichkeit sein: „Eine solche Kennzeichnung ist nicht optional, der Gesetzgeber schreibt sie sogar vor. Zudem erwarten Nutzer diese Transparenz in der Werbung. Das ist auch eine Art Wertschätzung“, erklärt Kahnt und sieht auch Vorteile für Marken und Publisher: „Marken haben selbst ein berechtigtes Interesse an sauberer Kommunikation und Publisher erwarten verständlicherweise eine klare Abgrenzung der werblichen von ihren redaktionellen Inhalten.

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