Branchenverbände starten Aufklärungskampagne zur E-Privacy Richtlinie
6. Oktober 2017Die Werbebranche wähnt sich schon länger wie in einem schlechten Film, seitdem der Draft der EU Privacy Richtlinie (ePV) in seiner gegenwärtigen Form vorliegt. Längst hat es eine Vielzahl von Änderungsanträgen gegeben, über die derzeit verhandelt werden. Parallel haben die Werbeverbände, unter Federführung der European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA), die Aufklärungskampagne #likeabadmovie gestartet, die auf die möglichen Konsequenzen der neuen ePV aufmerksam macht.
Die ePV verdrängt alle Regelungen, die auf Grundlage der E-Privacy-Richtlinie 2002/58, ergänzt von Richtlinie 2009/136 (sog. Cookie-Richtlinie), ergangen sind. Zusätzlich wird die Verordnung neue Regelungen für die Onlinewerbung und das Direktmarketing mitbringen. Besonders heikel für die Werbebranche sind die Änderungen, die das Tracking über Cookies betreffen. Bisher gilt in Deutschland für die Verwendung von Cookies die sog. Opt-Out-Lösung. Danach ist es ausreichend, dass Unternehmen, die Nutzungsprofile auf pseudonymer Basis erstellen, beim Aufruf der Webseite hierüber in der Datenschutzerklärung informieren und den Nutzern die Möglichkeit geben, der Erstellung von Nutzungsprofilen zu widersprechen. Diese Regelung wird ersatzlos gestrichen. Möchte man weiterhin Nutzungsprofile erstellen, so wird dies – nach aktuellem Stand der ePV – künftig nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers möglich sein (Opt-In). Cookies für Konfigurationszwecke sowie für die Warenkorbfunktion beim Online-Shopping bleiben indes auch ohne Einwilligung zulässig.
Die Werbebranche sieht in der Opt-In-Lösung für Third-Party-Cookies, die vom Nutzer über den Browser vorgenommen werden soll, eine Bedrohung vieler Online-Marketing-Geschäftsmodelle, die auf eine Profilerstellung über Third-Party-Cookies fußen. „Da das heutige Internet fast ausschließlich über Dienste von externen Anbietern funktioniert, werden die Browser künftig für jeden einzelnen Dienst eine neue Einwilligung einholen müssen. Dies führt zwangsläufig zu wesentlich mehr Pop-Up-Fenstern als früher. Die Einwilligung betrifft im Übrigen die Anbieter von Tracking-Diensten unabhängig von der individuellen Webseite. Ein Tracking erfolgt nicht pro Webseite sondern z.B. über AdServer und das Targeting-System eines Inhalteanbieters. Möchte man z.B. Werbung eines bestimmten Online-Angebots sperren, wird so der technische Anbieter gesperrt. Damit werden automatisch aber auch alle anderen Verwender desselben technischen Systems gesperrt. Die Folge ist, dass ein auf anderen Webseiten ggf. erwünschtes oder für die Nutzung notwendiges Targeting ebenfalls nicht funktioniert“, so der BVDW in seiner Stellungnahme zur ePV.
Timing
Seit gestern, den 05. Oktober berät der europäische Rechtsausschuss (LIBE-Ausschuss) über die 800 Änderungsanträge zum Entwurfsvorschlag der ePrivacy-Verordnung (ePV). Bereits am kommenden Mittwoch, den 11.10.2017, will der Ausschuss unter seiner Berichterstatterin Marju Lauristin über den Entwurf abstimmen. Man kann auf das Endergebnis gespannt sein. Die ePV sollte eigentlich mit der DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Viele Experten beweifeln, dass dies der Fall sein wird, da über den finalen Entwurf noch gegebenenfalls der Vermittlungsausschuss beraten muss.
Hier geht’s zur Hompage der Aufklärungskampagne #likeabadmovie
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