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E-MAIL MARKETING

E-Mail-Weiterempfehlungen über eBay sind rechtswidrig

2. Februar 2016
aldecaststudio-Dollarphotoclub.com

7mobile.de, Händler für Verträge und Mobiltelefone, hat erfolgreich gegen die eBay-Weiterempfehlungsfunktion geklagt. Zukünftig dürfen Händler nicht mehr die von eBay vorformulierten Weiterempfehlungen benutzen. Nach dem Amazon Urteil ist dies nun die zweite Entscheidung innerhalb kürzester Zeit, bei der die deutsche Rechtsprechung Weiterempfehlungmailings als unzulässige Werbung einstuft.

Bisher konnten eBay-Nutzer Anbieter per Mail an andere Nutzer weiterempfehlen. Durch diese Funktion hat eBay eine automatisch generierte Nachricht an den jeweiligen Empfänger gesendet. Das Hamburger Landesgericht hat nun entschieden, dass diese Art von Werbemail wettbewerbswidrig ist, da der Empfänger nicht sein Einverständnis über den Empfang der E-Mail gegeben hat. Dies gelte auch dann wenn die Mail nicht eigenhändig vom Anbieter, sondern von Dritten wie eBay erstellt und versandt wird.

Erst Anfang des Jahres hat der Bundesgerichtshof Facebook untersagt, mittels der „Freunde finden“-Funktion generiert E-Mails an Nicht-Mitglieder zu versenden. Auch in diesem Fall würde es sich um wettbewerbswidrige Werbung handeln, selbst wenn die Mail durch Mitglieder des sozialen Netzwerks verschickt wurde. Die Nachricht wird in diesem Fall nicht als private Mitteilung des Facebook-Nutzers, sondern als Werbung des Unternehmens verstanden.

Auch Amazon-Händler handeln seit Januar diesen Jahres rechtswidrig, wenn sie ihre Angebote mittels der Weiterempfehlungsfunktion von Amazon bewerben, ohne vorher das Einverständnis des Empfängers zu haben.