Die EU-Kommission reicht eine Kartellbeschwerde gegen Google ein. Sie wirft dem Suchmaschinen-Riesen unfairen Wettbewerb vor. Es wird befürchtet, dass der US-Konzern seine Vormachtsstellung auf dem Markt nutzt, um Wettbewerber zu verdrängen. Google wehrt sich gegen die Vorwürfe und das drohende Bußgeld von bis zu 6,6 Milliarden Euro.
Die Beschwerde der Kommission betrifft in erster Linie die Suchergebnisse bei Google Shopping. Google soll hier in der Trefferliste die eigenen Dienste gegenüber Konkurrenzangeboten bevorzugen. Dies verhindere den Wettbewerb und schade den Verbrauchern. Auch bei anderen spezialisierten Suchdiensten, etwa für Flüge und Hotels, besteht auch weiterhin der Verdacht, dass der US-Konzern Suchergebnisse zu seinen Gunsten manipuliert.
Google weißt die Vorwürfe strikt von sich. "Die Ergebnisse von Google Shopping haben dem Wettbewerb nicht geschadet", heißt es in einem Blogeintrag. Laut von Google liegt die eigene Shopping-Suche in etwa auf gleichem Niveau mit anderen Diensten und deutlich unter Idealo.de des Medienkonzerns Axel Springer.
EU-Kommissarin Margrethe Vestager hält dagegen: "Im Falle von Google habe ich die Befürchtung, dass das Unternehmen unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften seinem eigenen Preisvergleichdienst einen unfairen Vorteil verschafft hat. Google hat nun Gelegenheit, die Kommission von Gegenteil zu überzeugen. Sollte die Untersuchung jedoch unsere Befürchtungen bestätigen, müsste Google die rechtlichen Konsequenzen tragen und seine Geschäftspraxis in Europa ändern."
Zudem will die EU-Kommission in einer getrennten Untersuchung die Dominanz von Googles Betriebssystem Android unter die Lupe nehmen, das auf Smartphones und anderen mobilen Geräten läuft. Android ist an sich kostenlos, aber Hersteller müssen Gebühren bezahlen, wenn sie Google-Dienste wie Maps oder GMail auf ihren Geräten anbieten wollen. Das geht aber nur im Gesamtpaket, einzelne Dienste sind nicht buchbar. Brüssel will diese Praxis untersuchen.
Google hat nun zehn Wochen Zeit Brüssel zu antworten. Bis es eine entgültige Entscheidung der EU gibt, könnten aber noch Jahre vergehen.
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