Mit .hamburg geht nach .berlin und .koeln die nächste Domainendung (gTLD) einer deutschen Stadt an den Start. Zunächst soll während der sogenannten „Sunrise-Phase“ bis Mitte August Markenrechtsinhabern eine bevorzugte Registrierung ermöglicht werden. Ab dem 27. August kann dann jeder neue Internetadressen mit der Endung .hamburg einrichten. Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. rät Markeninhabern ihre Marken im Trademark Clearinghouse einzutragen.
Neue Top-Level-Domains wie .berlin, .bayern, .ruhr oder .hamburg bieten also Webseitenbetreibern die Möglichkeit, ihren Zielgruppen geografisch näher zu rücken. Der User findet also schneller, was er sucht. Auch unter dem Gesichtspunkt eines guten Suchmaschinenrankings kann eine regionale Domain hilfreich sein.
Thomas Rickert, Director Names & Numbers im eco: „Wir möchten als Verband dafür sorgen, dass jeder Interessent von den mit neuen TLDs verbundenen Chancen weiß und diese rechtzeitig nutzen kann.“ Es gibt aber auch Risiken im Bereich Markenschutz: Zum einen können Unberechtigte die eigene Marke als Domain registrieren und für Dienste oder Inhalte nutzen, die nicht im Sinne des Markeninhabers sind oder gar dessen Reputation schädigen können. Die Rechtsverfolgung ist dann unter Umständen schwierig bis unmöglich.
Daneben besteht aber auch das Risiko, dass die eigene Marke in rechtlich nicht zu beanstandender Weise genutzt wird, beispielsweise durch Inhaber einer gleichlautenden Marke in einem anderen Land oder in anderen Waren- und Dienstleistungsklassen. Hier kann der Markeninhaber in der Regel auch auf dem Rechtsweg nicht die Verwendung der Domain unterbinden oder selbst an die Domain herankommen.
Markenrechtsinhaber sollten daher die privilegierte „Sunrise-Phase“ nutzen, um eine Domain mit ihrem Namen in Kombination mit der Top-Level-Domain zu registrieren. Voraussetzung dafür ist die Hinterlegung in einer speziellen Markendatenbank, dem Trademark Clearinghouse, die zum Schutz von Marken unter den neuen Domain-Endungen eingerichtet wurde.
Mehr zum Thema Markenschutz, den neuen Top-Level- Domains und der Rolle des Trademark Clearinghouse finden Sie hier in einem Beitrag von Thomas Rickert.