E-Privacy-Richtlinie in Deutschland durch Telemediengesetz umgesetzt
12. Februar 2014 (stg)Die Europäische Kommission hat auf Anfrage des BVDW bestätigt, dass die derzeitigen deutschen Datenschutzstandards der von der Europäischen Union verabschiedeten E-Privacy-Richtlinie entsprechen. Damit schafft die Europäische Kommission endgültig Klarheit in Sachen Cookie-Opt-In: Das Telemediengesetz (TMG) und damit die Möglichkeit zur Nutzung von Cookies mit pseudonymen Profilen verbunden mit einem Widerspruchsrecht bleiben uneingeschränkt gültig.
„Die Bestätigung, dass das Telemediengesetz dem Regelungsanspruch der E-Privacy Richtlinie genügt, ist eine wichtige Klarstellung für die Digitale Wirtschaft in Deutschland und schafft Rechtssicherheit“, erklärt Matthias Ehrlich, Präsident Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. „Pseudonymisierung ermöglicht in vielen Situationen differenzierte praxisnahe Lösungen und sichert gleichzeitig den sparsamen Umgang mit Daten. Mit dieser Mitteilung kräftigt die Europäische Kommission die stark KMU-geprägte Digitale Wirtschaft mit ihrer Vielzahl technischer Dienstleistungsunternehmen. Gleichzeitig werden auch die Nutzer gestärkt, da mit der Pseudonymisierung ein echter ‚privacy by design‘-Ansatz in Deutschland etabliert ist“, so Ehrlich weiter. Für Unternehmen, die auf die Pseudonymisierung verzichten wollen, gilt schon heute die Verpflichtung, eine explizite Einwilligung der Nutzer einzuholen.
Mit der Klarstellung wird auch die europaweite Selbstregulierung für nutzungsbasierte Online-Werbung, in Deutschland vertreten durch den Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW), substanziell untermauert.
Der BVDW engagiert sich auch in Brüssel dafür, dass der deutsche Ansatz im Zuge der weiteren Diskussion über eine einheitliche europäische Datenschutzgrundverordnung rechtlich fest verankert wird.