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AFFILIATE MARKETING

Verhaltenskodex für Affiliate Marketing

19. Dezember 2013

Auf Initiative des BVDW haben sich 50 Advertiser, Agenturen, Netzwerke und Publisher aus dem Online Advertising zusammengetan und einen „Code of Conduct“ für Affiliate Marketing unterzeichnet. Darunter befinden sich auch Unternehmen, die keine Mitglieder des BVDW sind. Teil der Initiative ist die Einberufung eines Beschwerderates, der künftig als zentrale inhaltliche Anlaufstelle bei Verstößen gegen die selbst auferlegte Ordnung fungiert.

Die Regeln zu deren Einhaltung sich die Unternehmen verpflichten, umfassen neben Gemeinplätzen wie dem Verbot von Werbung auf rechtswidrigen Seiten oder dem Einsatz von Malware auch Regeln zum Cookiedropping, Mindestgrößen für Werbebanner und Richtlinien für rotierende "Multi-Merchant-Werbemittel".

Beschwerden sollen „in Textform und unter Voraussetzung einer klaren Identität des Beschwerdeführers, des betroffenen Unternehmens sowie Konkretisierung der Behauptung unter Benennung der jeweiligen Regelung der Selbstverpflichtungen behandelt werden. Die Beschwerden werden dann dem Ausschuss in regelmäßigem Turnus zur Entscheidung über Sanktionen übergeben“, so die Pressemitteilung des BVDW. Der Beschwerderat wurde per Wahl bestimmt und setzt sich aus sieben Männern aus den unterzeichnenden Unternehmen sowie Christoph Bauer von ePrivacyconsult zusammen.

Vom Verhaltenscodex bestehen fünf Versionen. Die Version für Agenturen haben 26 Unternehmen unterzeichnet, die Version für Advertiser unterzeichnete als einziges Unternehmen die 1&1 Internet AG, die Version für Netzwerke haben acht, die für Publisher sieben und die für Publisher mit der Ergänzung zu Couponing acht Unternehmen unterzeichnet.