Der Kieler Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert ist vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig mit seiner Offensive gegen Facebookseiten gescheitert. Drei Unternehmen hatten geklagt, nachdem Weichert, in seiner Funktion als Datenschutzbeauftragter Schleswig Holsteins, 2011 Bußgelder angedroht hatte, sollten die Unternehmen die von ihnen betriebenen Facebookseiten nicht aufgeben. Für Weichert sind etwa Facebooks Gesichtserkennung oder Klarnamenzwang ein klarer Verstoß gegen deutsches Telekommunikationsgesetz.
Da Facebook selbst außerhalb deutscher Jurisdiktion liegt, versuchte Weichert deutsche Unternehmen an der Mitbenutzung dieser, seiner Ansicht nach auf deutschem Boden illegalen, Praktiken zu hindern. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat nun die Verbotsanweisungen Weicherts Landesbehörde für Nichtig erklärt. Berufung wurde zugelassen.
Thilo Weichert formulierte seine Rechtsauffassung im Gespräch mit Michael Hanfeld von der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18 Mai 2012 so: „Die bisherigen Kapitalwerte von Facebook beruhen auf einem datenschutzwidrigen Vorgehen, das gegen deutsches und europäisches Recht verstößt. […] Wer als Aktionär spekuliert, muss damit rechnen, dass, wenn sich der Datenschutz in Deutschland und Europa mit seinen Belangen durchsetzt, das Geschäftsmodell von Facebook in sich zusammenbricht.“
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