Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., die zentrale Interessenvertretung der deutschen Digitalindustrie, kritisiert das gestern Abend vom federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) getroffene Votum zur neuen EU Datenschutz-Grundverordnung für Europa als nicht ausreichend. Der europäische Innenausschuss verfehle mit seinem Votum das Ziel einer zukunftsfähigen Datenpolitik.
Der verabschiedete Kompromiss des Europaparlaments stelle zwar stellenweise eine Verbesserung gegenüber dem Entwurf der Europäischen Kommission dar. Das pseudonyme Datenverarbeitungsmodell, das in Deutschland schon lange eingesetzt wird, wird nun in ganz Europa eingeführt. Diese Regelungen seien vor allem für kleine Diensteanbieter im Wettbewerb überlebenswichtig. Jedoch fehlte dem Parlament der Mut, diesen „privacy by design“-Ansatz im Gesetzestext in aller Deutlichkeit zu regeln. Das hat Rechtsunsicherheit mit sich gebracht.
Als kontraproduktiv bewertet der BVDW die Regelung zum so genannten Profiling. Der Kompromiss führt in der jetzigen Fassung dazu, dass sich das geplante Verbot auch auf Daten erstreckt, die keinen Personenbezug haben. Dies ist nicht angemessen, wenn man die Sensibilität von betroffenen Daten heranzieht und es wird nicht für mehr Datenschutz sorgen können.
Matthias Ehrlich, Präsident des BVDW: „Mit dem Votum des LIBE-Ausschusses verfehlt das EU-Parlament das Ziel einer wirklich zukunftsfähigen Datenpolitik. Der Kompromiss belegt, dass der europäische Gesetzgeber das Thema Datenpolitik nach wie vor nur am Rande als wirtschaftspolitischen Faktor begreift. Von einer echten, zukunftsfähigen Datenpolitik für Europa, die Datenschutz und Datennutzung für alle Akteure wirksam harmonisiert, sind wir weit entfernt. Die Mutlosigkeit im Hinblick auf neue, in Deutschland bereits bewährte Instrumente des Datenschutzes wie Pseudonymisierung, aber auch Kryptografie zeigt, dass in Brüssel am Ende die Technokraten über die Reformer gesiegt haben. Europa braucht einen praktikablen, für alle europäischen wie außereuropäische Unternehmen gleichermaßen geltenden Rechtsrahmen ohne Schlupflöcher. Um dies sicherzustellen, müssen im Rahmen der anstehenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen auch bestehende internationale Abkommen wie ‚Safe Harbor‘ auf den Prüfstand.“
Ehrlich betont außerdem: „Das Dossier kann auch nicht annähernd als Antwort auf die Enthüllungen flächendeckender staatlicher Internetüberwachung durch Geheimdienste gesehen werden. Ein hastig nachgetragener Artikel, der für gesetzliche Kooperationspflichten letztlich Unternehmen haftbar machen will, ist kein politischer Vorschlag, sondern klarer Ausdruck politischer Rat- und Hilflosigkeit in Sachen PRISM & Co.“
Darüber hinaus bekräftigt Ehrlich die Bedeutung des Zusammenspiels von Gesetzgebung und Selbstregulierung: „Als Digitalindustrie haben wir die Aufgabe, einen fundierten Regulierungsrahmen durch branchenweite Standards mit Leben zu füllen, wie dies mit dem Deutschen Datenschutzrat Online-Werbung (DDOW) und der European Interactive Digital Advertising Alliance (EDAA) bereits geschehen ist. Leider setzen die Vorschläge des Parlaments praktisch keine Anreize für die Schaffung solcher gemeinsamer Standards.“
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