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PERFORMANCE

BVDW aktualisiert Code of Conduct Affiliate Marketing

22. August 2013 (stg)

Die Unit Affiliate Marketing der Fachgruppe Performance Marketing des Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat den Code of Conduct für Affiliate Marketing aktualisiert und die Selbstverpflichtung mit konkreten Regelungen für Advertiser, Agenturen, Netzwerke und Publisher aufgeteilt. Gleichzeitig regeln Teilnahmebedingungen mit einer neuen Verfahrensordnung mögliche Verstöße von Unterzeichnern.

Unterzeichnung ab sofort möglich

Die Regelungen beziehen sich in der aktualisierten Version nur auf solche Aspekte, die die jeweiligen Marktteilnehmer auch betreffen. Diese umfassen daher u.a. Mindestanforderungen für Teilnahmebedingungen an Affiliate-Programme, Empfehlungen für den Umgang mit Tracking-Ausfällen und Stornierungen, Spezifizierungen zu Werbemitteln, Produktdaten und Landingpages sowie die Verpflichtung zur Aufklärung und Beratung zu Affiliate-Marketing-Prozessen und Publisher-Modellen.

Die Unterzeichner verpflichten sich, mindestens die definierten Kriterien und Bedingungen einzuhalten und ihre Vertragspartner ebenfalls dazu anzuhalten. Zielsetzung ist es, durch Ergreifen geeigneter Maßnahmen die Qualität des Affiliate Marketings dauerhaft zu sichern sowie eine möglichst hohe Transparenz bezüglich der Arbeitsweisen und Methoden der Marktteilnehmer zu erreichen.

Manuel Kester

„Der Code of Conduct setzt auf die freiwillige Einhaltung durch das unterzeichnende Unternehmen. Bereits 2009 haben wir mit der ersten Version und seiner Erweiterung zur Postview-Thematik eine Grundlage für professionelle und akkurate Arbeitsweisen geschaffen, die merklich den Qualitätsstandard im Affiliate Marketing gehoben hat. Damit der Weiterentwicklung des Marktes Rechnung getragen wird, möchten wir mit einer Aktualisierung sowie einer Aufteilung der Regelungen für Advertiser, Agentur, Netzwerk und Publisher nun eine größtmögliche Transparenz in Bezug auf die Geschäftsmodelle erreichen. Die Teilnahmebedingungen mit neuer Verfahrensordnung geben uns einen Handlungsspielraum bei Verstößen“, sagt Manuel Kester, Leiter der Unit Affiliate Marketing im BVDW.

Selbstverpflichtung auch für Nicht-Mitglieder

Die Unterzeichnung der Selbstverpflichtung ist nun auch für Nicht-Mitglieder des BVDW möglich. Die bislang geltenden Regelungen des „Code of Conduct für Affiliate Marketing“ sowie die Erweiterung für Postview-Kampagnen hatten 50 namhafte Affiliate-Netzwerke, Agenturen und Publisher im deutschen Affiliate Marketing und zugleich Mitglieder der Unit Affiliate Marketing im BVDW unterzeichnet. Die Teilnahmebedingungen regeln mit der neuen Verfahrensordnung zudem mögliche Verstöße von Unterzeichnern, für die ein gewählter Beschwerdeausschuss der Unit Affiliate Marketing als Ansprechpartner zur Verfügung steht.