Etappensieg für Burger King. In den Burgern von Burger King finden sich einige Zusatzsstoffe. Doch die muss das Unternehmen in seiner Onlinewerbung nicht angeben. Das hat jetzt das Landgericht München entschieden. Die Verbraucherzentralen sind vor dem Landgericht München mit dem Versuch gescheitert, die Fast-Food-Kette zur Aufzählung aller Zusatzstoffe zu zwingen.
Nur Zutaten, wie Rindfleisch, Käse, Gurken, Ketchup, muss Burger King in ihrer Onlinewerbung angeben. Die Richter halten eine grobe Übersicht für ausreichend: Der informierte Verbraucher könne sehr gut zwischen reinen Naturprodukten und einer industriellen Fertigung unterscheiden.
Die Lebensmittelchemie in den Burgern dürfe den Konsumenten nicht verschwiegen werden, meinen die Verbraucherschützer. Die Kunden könnten annehmen, dass die beworbenen Produkte keine Zusatzstoffe enthalten – das sehen Verbraucherschützer als irreführend an.
Auch von unlauterem Wettbewerb kann nach Ansicht des Gerichts keine Rede sein, weil der Burger-King-Kunde im Internet gar nicht einkaufen könne. Zusatzstoffe müssten nach ihrer Meinung bloß dort angegeben werden, wo die Ware tatsächlich zu erwerben sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Verbraucherschützer können dagegen Rechtsmittel einlegen.
Quelle: Süddeutsche.de
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