Der BVDW fasst seine medien- und netzpolitischen Positionen im sogenannten „Goslarer Programm“ zusammen. Von diesem Grundsatzpapier wurde nun die zweite Fassung veröffentlicht. Besondere Themenschwerpunkte bilden allen voran die Gestaltung einer nachhaltigen Datenpolitik, aber auch die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Urheberrechts sowie naturgemäß die Bedeutung von Online-Werbung und der Umgang damit in Politik und Gesellschaft.
Das Grundsatzpapier richtet sich auf die aktive Gestaltung einer modernen, Datennutzung und Datenschutz harmonisierenden Datenpolitik für Deutschland und Europa. Nur ein nachhaltiges Konzept für die Datennutzung würde es erlauben, die Daten zu heben und Europa im globalen Wettbewerb als einen wichtigen Datenstandort zu etablieren, ohne dabei gleichzeitig den Datenschutz aus den Augen zu verlieren. Diese anspruchsvolle Aufgabe kann der Staat nur gemeinsam mit der Wirtschaft lösen.
Matthias Ehrlich, Präsident des BVDW zu den Zielsetzungen des neuen Goslarer Programms: „Unser Anliegen ist es, die zahlreichen Facetten dieses Themenbereichs aufzuzeigen, wirtschaftliche Zusammenhänge sichtbar zu machen und die Relevanz und den Kontext der zu treffenden politischen Entscheidungen darzustellen. Der BVDW steht für einen offenen und konstruktiven Dialog bereit, um die großen gesellschaftlichen und ökonomischen Chancen der Digitalisierung zum Wohle aller zu nutzen.“
Neben einer Angleichung auf europäischer Ebene wird auch eine Deutschlandinterne Vereinheitlichung der Rechtslage gefordert: Eine weitere Herausforderung ergibt sich in Deutschland aus der Aufteilung der Zuständigkeit für die Anwendung der datenschutzrechtlichen Regeln durch die Bundesländer. Eine oftmals sehr unterschiedliche Interpretation dieser Regeln durch die Landesdatenschutzbehörden führe zu erheblichen Unsicherheiten bei den Dienstanbietern und erschwert eine verlässliche und rechtssichere Ausgestaltung ihrer Angebote. Um hier langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten, bedarf es einer verbindlichen Abstimmung zwischen den Landesbehörden.
Das vollständige PDF-Dokument finden sie hier.
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