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PUBLISHING

Unklares Leistungsschutzrecht

1. März 2013 (stg)

Das Leistungsschutzrecht hält schon seit längerer Zeit die deutschen Presseverlage auf der einen und Google auf der anderen Seite in Atem. Nun wurde das umstrittene Leistungsschutzrecht mit 293 Ja-Stimmen und 243 Nein Stimmen bei drei Enthaltungen im Deutschen Bundestag verabschiedet; manch einer sagt auch durchgepeitscht. Vertreter der Digitalen Werbebranche sehen das kontroverse Regelwerk in seiner derzeitigen Form als völlig unausgegoren an.

Bernhard Rohleder

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleine Textausschnitte („Snippets“) aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. In Suchergebnissen erscheinen sie häufig zusammen mit dem Titel und der URL. Einzig die Verlage sollten über die Rechte ihrer eigenen Presseerzeugnisse verfügen, sofern nicht eine andere Regelung mit dem Verlag getroffen wurde.

Der BITKOM hat das heute im Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht als innovationsfeindlich kritisiert. „Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Regierungskoalition habe sich in dieser Frage leider weitgehend erkenntnisresistent gezeigt. Rohleder weiter: „Die Internetwirtschaft, die Internetnutzer und selbst viele Journalistenverbände lehnen das Leistungsschutzrecht aus guten Gründen ab.“ Aus Sicht des BITKOM schafft der kurz vor der Abstimmung geänderte und nun verabschiedete Entwurf weitere Unklarheiten. „Es bleiben viele verfassungsrechtliche und europarechtliche Fragen offen“, sagte Rohleder. „Nach den zahlreichen Änderungen ist nun völlig unklar, was mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden soll.“ Rohleder befürchtet, dass nun ein jahrelanger Rechtsstreit vorprogrammiert sei.

Joachim Jobi

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Bundestag zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage sagte Dr. Joachim Jobi, der Leiter für Medien- und Netzpolitik des BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft) e.V.: „Wie auch immer man zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage steht – eine klare und vor allem rechtssichere Lösung wäre im Interesse aller Beteiligten. Bei dem heute im Bundestag zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf bleiben aber wesentliche Dinge im Unklaren: Ab wie vielen Zeichen greift etwa der Schutz? Wie lang dürfen sogenannte Snippets sein, um frei verwendet zu werden? Und wer ist Verleger im Sinne des Entwurfs – auch der Blogger? Diese Fragen sind wesentlich, denn sie betreffen den sachlichen und den persönlichen Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Leistungsschutzrechts. Bestimmtheit und Normenklarheit, wie sie vom Bundesverfassungsgericht für Gesetze gefordert werden, sehen anders aus.“