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PUBLISHING

Deutsche Verlage halten an Leistungsschutzrecht fest

22. Februar 2013 (stg)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erklären, dass es keinerlei Gespräche zwischen deutschen Verlagen und Google über einen Verzicht auf ein Leistungsschutzrecht gibt. Stattdessen soll Google anlässlich eines Austauschs zu verschiedenen Themen deutlich gemacht haben, dass das Leistungsschutzrecht unverzichtbar sei und eine faire Rechtsbasis für die weitere Zusammenarbeit schaffen werde.

Die Verbände bekräftigen, dass eine Übereinkunft wie in Frankreich kein Vorbild für Deutschland sein könne. Für die Zukunft der Presse sei es unabdingbar, dass der Bundestag nun zügig das Leistungsschutzrecht verabschiede.

Durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll erreicht werden, dass bereits kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. In Suchergebnissen erscheinen sie häufig zusammen mit dem Titel und der URL. Einzig die Verlage sollten über die Rechte ihrer eigenen Presseerzeugnisse verfügen, sofern nicht eine andere Regelung mit dem Verlag getroffen wurde.