Das Affiliate Netzwerk belboon ist auf die Bundesdatenschutz-Novelle (BDSG-Novelle) vorbereitet. Die ab dem 31. August 2012 wirksame BDSG-Novelle verpflichtet Unternehmen ihre Datensätze zu protokollieren und die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Dateninhabers einzuholen. Durch das bei Mailings gewöhnliche Verfahren des Double Opt-In seien Qualität der Daten und Einhaltung des Gesetz gesichert.
„Werbetreibende, die über ihr Partnerprogramm Datensätze (=Leads) generieren, zahlen nur bei valider Lead-Qualität“, so Manuel Kester, Geschäftsführer von belboon-adbutler. Es mache bei einer performancebasierten Abrechnung für E-Mail- Publisher wenig Sinn mangelhafte Datenbanken aufzubauen. Die BDSG-Novelle verlangt nun die Datensätze zu protokollieren und die schriftliche oder elektronische . Zustimmung des Dateninhabers einzuholen. Dies zwinge Unternehmen ihre Datenbanken aktuell zu halten.
Das für Mailings bekannte Double Opt-In-Verfahren sorge dafür, dass die Gesetzes-Novelle keine Gefahr für das Online-Marketing darstelle. Nach Eingabe der Adressdaten für einen Newsletter geht automatisch eine E-Mail an die hinterlegte Mailadresse, in der der Adressat aufgefordert wird seinen Eintrag zu bestätigen. Dadurch wird die Richtigkeit der Daten geprüft, die Leads erfüllen die rechtlichen Anforderungen und haben eine hohe Qualität. Durch den digitalen Eingang der Daten und die automatisierte Weiterverarbeitung wird gleichzeitig vermerkt in welchem Maß der Kunde der Nutzung seiner Daten zustimmt.
Manuel Kester: „Wir – aber auch andere Affiliate Netzwerke – achten bei der Leadgenerierung auf eine hohe Qualität, um hier im Sinne unserer Partner auch künftig nennenswerte Umsätze zu erwirtschaften. Kein Netzwerk kann es sich leisten Leads zu generieren, die nicht der BDSG-Novelle entsprechen.“