Das Videoportal YouTube verliert vor dem Landgericht Hamburg in erster Instanz einen Prozess um die Haftung für hochgeladene Musikvideos. Demnach darf YouTube in Deutschland keine Musiktitel zur Verfügung stellen, bei denen die Verwertungsgesellschaft GEMA Urheberrechte geltend macht.
YouTube vertritt die Auffassung für die Inhalte der hochgeladen Videos überhaupt nicht verantwortlich zu sein. Genau das sieht das Landgericht Hamburg in sieben der zwölf beantragten Fälle anders. Das Portal erfüllt den Tatbestand eines „Störers“, da es durch die technische Bereitstellung der Videos erst die Rechtsverstöße Dritter ermöglicht. Die Google-Tochter muss nun die betreffenden Videos in Deutschland sperren. Damit wird das Videoportal zu einer umfassenden Prüfungspflicht des eigenen Contents gezwungen: Stellt die GEMA fest, dass ein Musiktitel ihrer Künstler bei YouTube abrufbar ist, reicht eine Mitteilung an YouTube, das dann weitere Abrufe verhindern muss.
Aber eine Sperrung der Videos ist nicht das eigentliche Ziel der Musik-Verwertungsgesellschaft. Vielmehr ist die GEMA mit der Entscheidung ihrem eigentlichen Ziel, nämlich eine Einigung um die Zahlung für den Abruf von Musiktiteln, einen Schritt näher gekommen. Bei jedem Klick eines Musikvideos soll YouTube eine Gebühr zahlen. Schon lange streiten YouTube und die GEMA darüber wie hoch diese Gebühr sein soll. Um Google an den Verhandlungstisch zwingen, forderte die GEMA von YouTube 12 Cents pro Abruf. Inzwischen ist von 0,6 Eurocents die Rede.
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