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SOCIAL MEDIA

EU will Usern „Recht auf Vergessen“ geben

26. Januar 2012 (rr)

Die EU-Kommission plant eine umfassende Reform des rechtlichen Rahmens zum Schutz personenbezogener Daten. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen Internetnutzern eine bessere Kontrolle ihrer Daten ermöglichen. Auch US-Unternehmen, die ihre Dienste in Europa anbieten, werden zur Verantwortung gezogen.

Nach Angabe der EU-Kommission befürchten 72 Prozent der Internetnutzer zu viele persönliche Daten online zu stellen. Die Kommission will diesen Zustand ändern und jedem Nutzer mehr Transparenz und Einflussmöglichkeiten geben. So will sie Unternehmen verpflichten, vor der erneuten Nutzung personenbezogener Daten eine ausdrückliche Einwilligung der Betreffenden einzuholen. Außerdem sollen die Nutzer einen Zugang zu ihren eigenen Daten erhalten und sie leichter von einem Dienstanbieter auf einen anderen übertragen können.

Zudem gibt die Europäische Kommission an, dass personenbezogene Daten künftig auf Wunsch der Betroffenen gelöscht werden müssen, wenn ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation keine legitimen Gründe für deren Aufbewahrung hat. Das „Recht, vergessen zu werden“ solle somit gestärkt werden. Geht es nach dem Willen der EU müssen Unternehmen ihre Kunden demnächst über einen etwaigen Diebstahl oder die versehentliche Weitergabe personenbezogener Daten unterrichten.

Die Neuregelung sieht außerdem vor, dass EU-Bürger stets die Datenschutzbehörde in ihrem Heimatland einschalten können, selbst wenn ihre Daten außerhalb der EU verarbeitet werden. Somit müssen auch US-Unternehmen wie Google oder Facebook, die ihre Dienste in der EU anbieten, eine Strafe bei Verstößen befürchten. Bevor die neuen Reglungen kommen, kann es allerdings noch dauern. Denn sie müssen noch von den Regierungen der EU-Länder und vom Europäischen Parlament gebilligt werden.