Bald beginnt die Weihnachszeit und es stellt sich wieder die Frage nach der richtigen Form der Festtagsgrüße. Viele Unternehmen senden ihren Kunden die Weihnachtspost via E-Mail zu. Der Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI) empfiehlt diesen Weg aber nur zu wählen, wenn der Absender die Vorliebe der Empfangsperson für moderne Medien kennt.
Das Sachverständigen-Gremium zu den Themen Verhalten, Kommunikation, moderne Umgangsformen rät dazu, sich im Zweifelsfall für den traditionellen Postweg zu entscheiden. Denn nach Einschätzung der "Knigge"-Experten hinterlässt eine Karte oder ein Brief einen nachhaltigeren und persönlicheren Eindruck.
Wählt ein Unternehmen aber die E-Mail-Variante, so gelte es, bestimmte Höflichkeitsregeln zu beachten. Bei den Angeschriebenen könne es beispielsweise großen Unmut auslösen, wenn durch einen offenen E-Mail-Verteiler bekannt werde, dass sie zum Kunden- oder Lieferantenkreis eines bestimmten Unternehmens gehören. Es sei daher angebracht, den Versand über den Bcc-(Blind-Kopie-)Verteiler vorzunehmen.
Außerdem sei es höflich, eine weitere Kontaktmöglichkeit anzugeben. Wenn eine E-Mail diese nicht enthalte, sei die Empfangsperson dazu gezwungen, zurückzumailen. Dieser Zwang zu einer schriftlichen Antwort sei rücksichtslos. Denn wenn jemand die Information lieber telefonisch übermitteln möchte, um Zeit zu sparen, würde dies durch die Suche nach der Telefonnummer dann wieder zunichte gemacht. Im Geschäftsleben sei es aber auch außerhalb der Weihnachtszeit geboten, jede E-Mail mit einer Signatur mit mindestens einer Telefonnummer sowie der kompletten Adresse zu versehen.
Mehr Tipps zum guten Ton finden sich auf der AUI-Homepage.