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ULD: Daumen runter für Facebook Fanpages

19. August 2011 (sb)

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) fordert alle Websitebetreiber aus dem nördlichsten Bundesland auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social Plugins wie die "Gefällt-mir"-Buttons auf ihren Websites zu entfernen. Wegen der automatischen Datenweitergabe an Facebook sieht das UDL einen Verstoß gegen das Telemediengesetz, das Bundesdatenschutzgesetz und das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein.

Erstellt ein Unternehmen ein Firmenprofil auf Facebook oder nutzt es ein Social-Plugin auf seiner Seite, werden die Daten der User, welche den "Gefällt-Mir"-Button anklicken, an Facebook mit Firmensitz in den USA weitergegeben. Die Betreiber der Profilseiten erhalten auf Basis der Daten durch das Reichweitenanalyse-Tool Informationen über ihre Nutzer. Dieser Dienst kann weder abgewählt noch ausgeschaltet werden. Nach dem ULD können sich Unternehmen nicht darauf berufen, dass sie eine Drittplattform für ihr Firmenprofil nutzen und und somit seien sie selbst für die Weitergabe der Daten verantwortlich. Schleswig-Holsteinische Unternehmen, die ihre Facebookaktivitäten nicht bis Ende September einstellen, müssen lault ULD mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen, die das Telemediengesetz bei Verstoß maximal vorsieht.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind. Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse. Gezahlt wird mit den Daten der Nutzenden. Mit Hilfe dieser Daten hat Facebook inzwischen weltweit einen geschätzten Marktwert von über 50 Mrd. Dollar erreicht. Allen Stellen muss klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz hat, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können."

Die Nutzer können zwar in ihren Anwendungseinstellungen steuern, wieviel Information weitergegeben wird, darüber werden sie aber laut ULD  in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien Facebooks nicht hinreichend informiert, wie auch darüber, was mit ihren Daten geschieht. Der ULD empfiehlt den Usern, den "Gefällt-Mir"-Button zu vermeiden oder sich erst gar nicht bei Facebook anzumelden.

Der ULD plant weitere datenschutzrechtliche Untersuchungen von Facebook-Diensten in Kooperation mit anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden.