Das Europäische Parlament hat heute eine Verbraucherschutzrichtlinie verabschiedet, die dem Käufer beim Online-Shopping mehr Schutz bietet. 10 grundlegende Neuerungen erschweren ab sofort Internet-Abzocke und räumen dem Verbraucher mehr Rechte ein. Bis 2013 müssen alle EU-Länder dies auch innerstaatlich umgesetzt haben.
Das ändert sich konkret: Anbieter müssen Kosten transparent machen. Um "Kostenfallen", wie angebliche kostenlose Angebot, die später zur Kasse bitten, auszuschalten, muss der Käufer muss vor der Bestellung über alle Kosten informiert werden. Dies gilt auch für mögliche kostenpflichtige Zusatzleistungen, beispielsweise beim Buchen einer Reise. Der Käufer muss nur das bezahlen, worüber er auch explizit informiert wurde.
Beim Online-Shopping, wie zum Beispiel beim Buchen eines Fluges gibt es oft Zusatzleistungen, die dazu gebucht werden können. Oft werden sie als schon angewähltes Kästchen angezeigt, will man die Leistung nicht, muss man es abwählen. Diese vorab angekreuzten Felder sind nun verbotten.
Zudem gibt es jetzt auch beim Internet-Einkauf ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dazu wird es ein EU-einheitliches Widerrufsformular geben. Auch beim Kauf von Videos oder Musik, solange man mit dem Download noch nicht begonnen hat.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärte: „Dies ist ein guter Tag für die 500 Millionen Verbraucher in Europa. Die heutige Annahme der neuen EU-Verbraucherschutzrichtlinie stärkt die Rechte der Konsumenten, indem sie die Geschäfte von Internet-Betrügern unterbindet, die z.B. Horoskope oder Rezepte angeblich kostenlos im Internet anbieten, um die Nutzer anschließend zur Kasse zu bitten. Künftig brauchen Kunden nicht mehr zu befürchten, bei einer Online-Reisebuchung versehentlich eine Reiseversicherung mitzuerwerben oder einen Leihwagen anzumieten.