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SEARCH MARKETING

Selbstverpflichtung der Touristik-Branche

27. Mai 2011

Mit Thomas Cook hat sich nun ein großer Reiseveranstalter einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu einem fairem Online-Marketing unterworfen. Inwischen sollen 90 deutsche Unternehmen aus der Touristik Branche diesen Code of Conduct unterzeichnet haben.

Damit folgt Thomas Cook mit der Selbstverpflichtung einer Initiative der touristischen Branchenverbände Deutscher ReiseVerband (DRV) und Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR). Die Selbstverpflichtung verfolgt das Ziel, den Verbrauchern mehr Sicherheit bei Reisebuchungen im Internet bieten und in der Touristik-Branche neue Standards bei den Marketing-Aktivitäten im Online-Sektor setzen. Es geht aber vor allem um einen fairen Wettbewerb. Denn in keiner Branche wird im Internet mehr "mit fremden Namen" geworben wie in der Touristik-Branche.

Unternehmen, die den Code of Conduct unterzeichnen, verpflichten sich beispielsweise:

  • keine Marken, Kennzeichen oder Firmen eines fremden Unternehmens in täuschender Absicht zu verwenden.
  • keine fremden Marken oder Unternehmenskennzeichen in Domains oder Metainformationen eines Internetangebots zu benutzen.
  • keine von Dritten geschützte Domains zu gebrauchen.
  • nicht vorsätzlich für Produkte oder Leistungen zu werben, die im eigenen Sortiment nicht tatsächlich angeboten werden.
  • bei Links den Nutzer unmittelbar zum beworbenen Produkt zu leiten und nicht zu anderen Angeboten umzuleiten.
  • grundsätzlich die geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften einzuhalten.

Dr. Peter Fankhauser, Vorstandsvorsitzender Thomas Cook AG: „Auch im Internet stehen wir als Veranstalter zu unserem Qualitätsversprechen gegenüber unseren Kunden. Sicherheit und Qualität der Veranstalterreise zeigen sich nicht erst bei der Abreise, sondern bereits bei der Buchung. Neben verschiedenen anderen Initiativen und Zertifizierungen unserer Produkte und Prozesse bietet der Code of Conduct dem Kunden die nötige Orientierung.“

Neben Thomas Cook zählen beispielsweise der Rundreise-Veranstalter "Bavaria Fernreisen" aus Bad Vilbel, den Ferienhausvermittlern "FewoVista"aus Berlin, "Hellas Star Touristik" aus Solingen und "Fairwayhomes" aus Hamburg sowie dem Reiseanbieter "Clevertours.com" aus Köln.

Bei der Vielfalt an Online-Angeboten dem Verbraucher Seriosität zu vermitteln, sieht VIR-Vorstand Michael Buller als elementaren Bestandteil der Code of Conduct Initiative für die deutsche Reisebranche an. „Wer sich zu einem fairen Online-Marketing bekennt, wirbt mit Reiseleistungen, die er im Portfolio hat“, so Michael Buller. „Ich bin überzeugt, dass der Code of Conduct auch unter Verbrauchern verstärkt als Gütesiegel wahrgenommen wird.“

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