An Social Media kommen schon jetzt die Werbungtreibenden nicht mehr vorbei. Schlecht nur, wenn die eigenen Unternehmensnamen bereits durch Dritte bei Facebook, Twitter & Co. in Gebrauch sind. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Social Networks für das Online Marketing, ist es eine Frage der Zeit, bis auch deutsche Gerichte sich mit diesem oder anderen Themen aus dem Bereich Social Media beschäftigen müssen. Davon ist Dr. Martin Schirmbacher, Autor des Buches „Online-Marketing und Recht“, überzeugt.
Während Twitter für den wahren Namensinhaber unter Nachweis seiner Marken- und Namensrechte sehr schnell für eine Löschung einer Fake-ID sorgt, gestaltet sich diese bei Facebook oder beispielsweise MySpace schon etwas schwieriger, da hier mehrere gleichnamige Profile grundsätzlich möglich sind. Die rechtliche Einschätzung zu Fake-IDs bei Social Media Diensten wie Twitter oder Social Netzwerken wie Facebook sind nur kleine Facetten aus dem umfangreichen Buch „Online-Marketing und Recht“, das im mitp-Verlag erschienen ist.
Ob Social Media, Domainrecht, im E-Commerce, E-Mail Marketing, dem Evergreen Datenschutz oder beim Suchmaschinenwerbung und Affiliate-Marketing: Online Marketing kann für Marketing Entscheider leicht zu einem juristischen Minenfeld werden. Damit nicht schon ein kleiner Schritt rechtlich unangenehme Folgen für den Marketeer und sein Unternehmen hat, bietet „Online-Marketing und Recht“ eine wirkungsvolle und vor allem leicht zugängliche Hilfestellung, die es in diesem Umfang so noch nicht gegeben hat.
Das Buch lässt eigentlich kaum eine rechtliche Frage zur Onlinewerbung unbeantwortet. Dabei richtet es sich an Online-Marketing Neulinge wie Profis gleichermaßen, ohne dabei Kompromisse für die jeweilige Lesergruppe eingehen zu müssen. Und genau diese Leistung muss man dem Autor, Dr. Martin Schirmbacher, besonders hoch anrechnen.
„Online-Marketing Recht“ lässt sich zudem als Nachschlagewerk vieler relevanter Urteile zum Online-Marketing in der deutschen Rechtsprechung nutzen. Die gute Strukturierung und zahlreichen Checklisten bieten einen schnellen und vor allem vollständigen Zugang zu allen relevanten Teildisziplinen der Onlinewerbung. Mit den Kapiteln „Vertragsgestaltungen zwischen Dienstleistern und Kunden“ und „Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen“ belegt Schirmbacher zudem den eigenen Bezug aus der Praxis seiner Tätigkeit als Fachanwalt für IT- Recht und Partner bei der Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte.
Wer sich mit rechtlichen Aspekten des Online-Marketings näher beschäftigen möchte oder sich noch nicht sofort zum Kauf dieses knapp 500 Seiten starken Printwerkes entschließen kann, dem sei das kostenlose Webinar zum Buch am Freitag, dem 08. April um 11 Uhr empfohlen.