Viele Webshop-Betreiber setzen bei ihrem Shop auch auf eigene Produktfotos. Um so ärgerlicher ist es dann, wenn diese Abbildungen rechtswidrig in Online-Shops des Wettbewerbs auftauchen. Speziell entwickelte Software hilft dabei, solche Verstöße im Internet problemlos aufzuspüren.
Beim Absatz von Waren im Internet kommen den Produktbildern im Webshop eine zentrale Bedeutung zu. Erst mit ihrer Hilfe lassen sich Produkte und Dienstleistungen über das Internet erfolgreich verkaufen. Nicht alle Webshops nutzen dabei das zur Verfügung gestellte Marketingmaterial ihrer Lieferanten. Denn oftmals wollen sich die Shopbetreiber mit ihrem Angebot vom Wettbewerb absetzen oder aufgrund ihres Geschäftsmodells stellen sie einfach individuelle Anforderungen an die Produktfotos. „Für uns als Lebensmittel Online Shop sind qualitativ hochwertige Produktbilder für den erfolgreichen Vertrieb im Internet unersetzlich“, sagt Mohammed Mosavi, Geschäftsführer von saymo.de. „Vorhandene Vorbehalte seitens des Kunden, z.B. seine Risikowahrnehmung einen möglichen Fehlkauf durchzuführen, lassen sich durch detaillierte Produktbilder deutlich reduzieren. Für uns sind sie ein unverzichtbares Vertriebsinstrument. Wir setzen daher fast ausschließlich eigene Produktbilder ein.“
Solche Produktabbildungen sind oft qualitativ hochwertig und kostspielig in der Produktion. Immer häufiger werden sie eins zu eins im Internet kopiert und von Dritten unerlaubt verwendet. Laut der von Trusted Shops durchgeführten „Abmahnumfrage 2009“, bei der insgesamt 1.117 Betreiber von Online-Shops teilgenommen haben, stehen Urheberrechtsverletzungen, nach Widerrufsfristen und Markenrechtsverletzung, an Platz drei der am häufigsten genannten Abmahngründe. Immer mehr schwarze Schafe wählen inzwischen den schnellen und kostengünstigeren Weg, um an Illustrationen für ihre Artikelbeschreibungen oder ihren Online-Shop zu gelangen. So werden gefälschte Produkte häufig mit Originalfotos und -texten beworben oder gar ganze Webshops kopiert. Die Folge: Eine Gefährdung des Wiedererkennungswertes und hohe Umsatzausfälle für die ehrlichen Shops.
„Vielen Online-Händlern ist bis heute gar nicht bewusst, dass das Material rund um die Online-Ware urheberrechtlich geschützt ist und sie dadurch Wettbewerbsvorteile haben“, sagt Sven Friedrichs, Geschäftsführer der Web Content Solutions GmbH und Betreiber von Photopatrol 2.0. Prinzipiell regelt das Urheberrecht den Schutz der eigenen Bilder. Bei Verletzung der Eigentumsrechte haben Webshop-Betreiber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der aufgewendeten Rechtsanwaltsgebühren.
Rechteinhaber von Produktfotos müssen aber keinen konkret entstandenen Schaden beweisen, sondern verlangen die üblicherweise zu zahlende Lizenzgebühr zurück. Eine gute Preisübersicht bieten hierfür die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), die sich an den am Markt üblichen Bildhonoraren orientieren. Einzige Voraussetzung, um diese Ansprüche geltend machen zu können: Webshop-Betreiber müssen die Verwendung ihrer Produkt- und Markenabbildungen im Internet regelmäßig überwachen.
Dabei muss die Kontrolle gar nicht zeitaufwendig oder kompliziert sein. Wer im Vorfeld der Veröffentlichung von Produkt- und Bildmaterialien im Internet Vorsichtsmaßnahmen trifft, erhält schneller Transparenz. Mit Hilfe von webbasierten Diensten, die Produktbilder, Logos oder Grafiken mit einem unsichtbaren Printing (z.B. Wasserzeichen, Fingerprinting) versehen, können Duplikate schneller erkannt und im besten Fall auch dem Rechteinhaber zugeordnet werden. Der Vorteil: Die markierten Dateien werden auf den Server des Dienstleisters geladen und gespeichert. Beim webbasierten Suchlauf werden Fundstellen dann schnell und einfach nach legaler oder illegaler Nutzung zugeordnet. Webshop-Betreiber erhalten die vollständige Kontrolle über die Verwendungsart, den Verwendungsort sowie Informationen über den Nutzer der Produkt- und Markenabbildungen.
Fazit
Mit Software-Lösungen, die Technologien wie Fingerprinting, Gesichtserkennung und Markendetektion in einer Anwendung kombinieren, erhalten Webshop-Betreiber einen Gesamtüberblick über die Verwertung ihrer Produktabbildungen im Internet. Einfaches „Copy & Paste“ sowie Versuche der Bildmanipulation von nicht legal genutzten Bildern bleiben damit nicht länger unentdeckt. Webshop-Betreiber können damit denkbar einfach Fundstellen im Internet aufspüren, kategorisieren und gar per Knopfdruck an die Rechtsabteilung weitereiten.