Die Hamburger Aufsichtbehörde für Datenschutz hat die Verhandlungen mit Google über Google Analytics abgebrochen. Die bisherigen Nachbesserungen aus Mountain View entsprächen nicht den hiesigen Datenschutzanforderungen. Droht den Webseitenbetreibern nun eine riesige Abmahnwelle? Schließlich liegt der Marktanteil von Google Analytics in Deutschland bei über 70 Prozent.
Die Aufsichtsbehörden wollen nun prüfen, ob und wie man die Betreiber von Websites rechtlich zur Verantwortung ziehen kann, die weiterhin Google Analytics einsetzen. Das ist eine handfeste Drohung an alle Webseitenbetreiber, die dieses Analyse Tool weiterhin nutzen.
Rechtsexperte Dr. Martin Schirmbacher von HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin sieht allerdings kaum einen Grund für Panikmache. Für ihn hat sich nichts geändert: „Google stellt sich auf den Standpunkt, dass jedenfalls bei Einsatz des IP-Masking sein Analytics datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Die Datenschützer sehen weiterhin Probleme, weil die IP-Daten zunächst in die USA transferiert und dort gekürzt werden. Das alles ist aber nicht neu. Auch Musterverfahren werden schon seit Jahren angekündigt. Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund zu Aufregung. Wer Analyse-Tools einsetzt, bei denen IP-Daten gespeichert werden, sollte darauf in der Datenschutzerklärung hinweisen und auf das Opt-Out-Tool das Anbieters verlinken. Das galt aber bisher auch schon. Für Aktionismus besteht kein Anlass."
Schirmbacher gibt grundsätzlich zu Bedenken: „Wer wegen der Angst vor einer Abmahnung nicht schlafen kann, sollte von Analytics die Finger lassen - der sollte aber auch sonst in Deutschland keine Website betreiben."
In unserem heutigen Newsletter geht es auch um Web Analytics und einer umfangreichen Marktübersicht aller Web Analyse Tools von IdealObserver.com. Es muss ja vielleicht nicht immer Google sein. Allerdings gibt es nur wenige kostenfreie Alternativen am Markt.
Die Diskussion um den Datenschutz in Deutschland gewinnt im Web übrigens immer mehr Facetten: http://www.internet-law.de/