Wird es nun eng für die GEMA? Nach der PRS (Performing Rights Society) in Großbritannien hat sich nun auch die größte französische Verwertungsgesellschaft SACEM (société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique) mit YouTube, dem weltweit reichweitenstärksten Videoportal, über die Verwertung der Musiktitel ihrer Künstler geeinigt. Hierzulande streitet man lieber vor Gericht. Doch die neue Vereinbarung mit der SACEM könnte der GEMA einen gewaltigen Strich durch die Rechnung machen.
Bernard Miyet, Geschäftsführer der SACEM heute: "Die Vereinbarung bezeugt noch einmal die Absicht der SACEM, dass die User Musik legal im Internet und vor allem auf den Videoplattformen nutzen können. Es ist ein gutes Zeichen, wenn die französischen Künstler von der weltweit größten Videoplattform für die Nutzung ihrer Inhalte entlohnt werden. Ich bin sehr erleichtert, dass trotz des komplexen und schwierigen Sachverhalts, Offenheit und ein gemeinsamer Wille zu diesem ausgeglichenen Ergebnis geführt haben.“
Der genaue Inhalt der Vereinbarung wurde indes nicht bekannt. In Deutschland fehlt es offensichtlich an einem gemeinsamen Willen. Hier stehen die Zeichen noch immer auf Sturm. Seit April 2009 verhandelte die GEMA mit YouTube erfolglos über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Aus Sicht von Google fordere die GEMA zu viel Geld. Nach Abbruch der Vertragsverhandlungen mit YouTube im Mai 2010, hat sich die GEMA gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen. Zu dem internationalen Verbund gehören u. a. die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI sowie eben die französische SACEM.
Gemeinsam repräsentierte dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires der Musik. Dies ist nun mit Ausscheiden der SACEM nicht mehr der Fall. Mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften hatte die GEMA ihren Anspruch im Hauptsacheverfahren gegen YouTube geltend gemacht, dass 75 Musikstücke auf YouTube der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich gemacht werden sollen. Ein vor dem Landgericht Hamburg ersuchte Einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter YouTube wurde aber am 27. August abgewiesen.
Allerdings hat das Gericht darauf hingewiesen, dass viel dafür spreche, dass den Antragstellerinnen prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die YouTube zustünde. Daher zeigte sich Dr Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, in einer GEMA Pressemitteilung zuversichtlich. „Wir, d.h. die GEMA und ihre Partner, halten das Hauptsacheverfahren gegen YouTube für den richtigen Weg und sind aufgrund der Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg optimistisch, dass unsere Ansprüche gegenüber YouTube gerechtfertigt sind."
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