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AFFILIATE MARKETING

BVDW: Code of Conduct im Affiliate Marketing

3. August 2009 (rt)

Düsseldorf, - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. erweitert den Code of Conduct (CoC) für Affiliate Marketing um Mindeststandards für Post-View-Kampagnen. Bisher haben die freiwillige Selbstverpflichtung 25 Martktteilnehmer unterzeichnet. Die Unterzeichner verpflichten sich, bei der Durchführung von Post-View-Kampagnen Mindestkriterien und -bedingungen einzuhalten und ihre Vertragspartner ebenfalls die vereinbarten Richtlinien anerkennen zu lassen.

"Mit dieser Erweiterung des Code of Conduct erhalten Advertiser ein Werkzeug, um professionell und seriös arbeitende Affiliate-Netzwerke, Agenturen und Publisher erkennen zu können. Für Publisher wiederum bieten CoC-konforme Affiliate Programme und Netzwerke die Gewähr, dass sauber abgerechnet wird und der Einsatz unfairer Mittel durch Publisher nicht toleriert ist. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu Vertrauen und Transparenz im Markt", sagt Ralf Hein (nonstopConsulting), Leiter des Arbeitskreis Affiliate Marketing im BVDW.

Bereits Ende 2008 verabschiedete der BVDW einen allgemeinen Code of Conduct, der eine hohe Traffic-Qualität sowie eine möglichst hohe Transparenz für den Advertiser bezüglich der Arbeitsweisen und Methoden der Publisher als Grundlage des Geschäftes etablierte. Diese, von vielen wichtigen Marktteilnehmern unterzeichnete und seit rund einem Jahr gelebte Selbstverpflichtung, wird nun um Mindeststandards für Post-View-Kampagnen ergänzt. Die Unterzeichner des CoC verpflichten sich damit auch im umkämpften und sehr schnell wachsenden Bereich der Performance basierten Displaywerbung über Affiliate Marketing zu Fairness und hoher Transparenz. So dürfen unter anderem nur für Post-View zur Verfügung gestellte oder explizit dafür freigegebene Werbemittel verwendet werden. Weiterhin regelt der CoC die Werbewirksamkeit und -relevanz, sowie die Mindestwerbemittelgrößen, Auswahl der Publisher und Provisionierung.

Der Code of Conduct legt in allgemeiner Form Rahmenbedingungen fest, in denen die Unternehmen der Branche sich verpflichten zu bewegen. Damit kann der CoC mit dem ergänzenden Leitfaden zur Gestaltung konkreter AGBs oder weitergehender Regelungen dienen. Die Unterzeichner sind:

- ADC Media GmbH (www.adcmedia.de)
- affilinet GmbH (www.affili.net)
- belboon-adbutler GmbH (www.belboon.de)
- bigmouthmedia GmbH (www.bigmouthmedia.de)
- Bigpoint GmbH (www.bigpoint.net)
- eprofessional (www.eprofessional.de)
- exelution GmbH (www.exelution.com)
- explido WebMarketing GmbH & Co. KG (www.explido-webmarketing.de
- iCrossing GmbH (www.icrossing.de)
- INTERNETONE AG (www.intenrteone.ag)
- Intershop Communications Online Marketing GmbH (www.intershop.de)
- jaron GmbH (www.jaron.de)
- Karanga GmbH (www.karanga.net)
- komdat.com GmbH (www.komdat.com)
- NetSlave GmbH (www.netslave.de)
- Netzpiloten AG (www.netzpiloten.com)
- nonstopConsulting GmbH (www.nonstopconsulting.de)
- Quisma GmbH (www.quisma.de)
- Sherpatec R.Mahir-M.Glatz GbR (www.sherpatec.com)
- TradeDoubler GmbH (www.tradedoubler.com)
- uniquedigital GmbH (www.uniquedigital.de)
- ValueClick Deutschland GmbH (www.valueclick.com/de)
- Yellow Tomato GmbH (www.yellow-tomato.de)
- YOC AG (www.yoc.de)
- Zieltraffic AG (www.zieltraffic.de)

"Die Unterzeichnung des Code of Conduct ist ein wichtiger Schritt für Transparenz und Qualität in der Branche, da die Mindestkriterien bei der Durchführung von Post-View-Kampagnen nicht nur von den Unterzeichnern eingehalten werden, sondern auch von deren Vertragspartnern. So wird das Bewusstsein für derartig wirkungsvolle Richtlinien im gesamten Affiliate Marketing gefestigt", ergänzt Torben Heimann (TradeDoubler), Leiter des Arbeitskreis Affiliate Marketing im BVDW.

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