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Update zu Copyright-Urteilen gegen Google

Andreas Habel, 14. Oktober 2008

In einer E-Mail an die Adzine-Redaktion äußert sich der Unternehmenssprecher von Google Kay Oberbeck zum jüngsten Urteil des Landgerichts Hamburg. Hierbei unterstreicht er, dass auch gegen andere Bildersuchmaschinen wie z. B. Telekom und Freenet ähnliche Verfahren im Gange seien. Die Copyright-Problematik sei somit kein google-spezifisches Phänomen.

Oberbeck kommentiert die aktuellen Entscheidungen folgendermaßen:

"Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen Bildersuchmaschinen in Deutschland enttäuscht uns sehr. Wir haben Berufung gegen das Urteil eingelegt. Google ist davon überzeugt, dass Bildersuchen in Deutschland rechtmäßig sind. Die gegen die Interessen deutscher Internetnutzer gerichtete Entscheidung des LG Hamburg ist ein großer Schritt zurück ins digitale Steinzeitalter. Millionen von Internetnutzern und viele tausende von Webseitenbetreibern in Deutschland müssten unter einer möglichen Einstellung der Bildersuche leiden, obwohl diese in allen anderen Ländern der EU für zulässig erachtet wird. Bilder und andere multimediale Formate wären dann im deutschen Teil des Internets kaum mehr auffindbar. Die Entscheidung widerspricht zudem dem Geist der E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union, die gerade die Informationstechnologie in Europa vorantreiben soll. Die Überlegungen des LG Hamburg, anstelle der Bildervorschau doch textliche Beschreibungen von Bildern vorzunehmen, zeugt von einer nutzerfernen, technologiefeindlichen Auffassung des Gerichts. Nun ist die Berufungsinstanz und der Gesetzgeber gefragt, dieses untragbare Ergebnis schnellstens zu korrigieren."