Der neue Rundfunkstaatsvertrag wurde gestern von den Ministerpräsidenten auf den Weg gebracht und berücksichtig laut VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger) wichtige Forderungen der deutschen Verlage. Zwar sei die „Online-Expansion“ von ARD und ZDF nicht stark genug eingeschränkt worden, doch der Auftrag zu einer staatlich finanzierten Online-Presse bliebe versagt. Auch auf Seiten der ARD kann man dem Kompromiss etwas Positives abgewinnen, da Unterhaltung als Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Teil der Grundversorgung auch im Internet jetzt nicht mehr in Frage stehe.
Sollte der Vertrag schließlich in Kraft treten, wird er wohl durch seine wenig trennscharfe Formulierung für juristischen Zündstoff sorgen. So sieht der Kompromiss zum Beispiel vor, dass "presseähnliche Angebote" nur sendungsbezogen zulässig sind und die jeweilige Sendung ausweisen müssen. Allerdings gelten Definitionen wie „sendebezogenen Telemedien“ und "presseähnliche Angebote“ als auslegungsbedürftig. Auseinandersetzungen sind da vorprogrammiert und hätten mit klaren Abgrenzungen vermieden werden können.