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ANALYTICS

BVDW mit Empfehlung für Website-Betreiber

6. Oktober 2008 (rt)

Der Arbeitskreis Erfolgskontrolle im Bundesverband Digitale Wirtschaft empfiehlt Webmastern, sich bei der Suche nach einem geeigneten Webanalyse-System mit Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Anbieter vertraut zu machen und diese genau zu befolgen.Insbesondere "Google Analytics" steht in der Kritik, da IP Adressen der Website-Besucher zwecks statistischer Auswertung an Google gesendet werden. Mit Blick auf das Telemediengesetz warnen einige Fachleute vor rechtlichen Konsequenzen beim Einsatz solcher Tools in Deutschland.

Christian Vollmert, Arbeitskreisleiter Erfolgskontrolle und Geschäftsführer von luna-park erklärt: "Die Nutzung von Google Analytics in Deutschland ist nicht gesetzwidrig. Beim Einsatz von Google Analytics oder ähnlichen Webanalyse Systemen, die IP-Adressen speichern, ist der Website-Betreiber aber verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Erfassung und Nutzung der Daten auf der Webseite zu platzieren."

Grundlage hierfür ist §13 Absatz 1 des Telemediendienstgesetzes (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).