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BVDW äußert sich zum bayerischen Streaming-Beschluss

13. August 2008 (rt)

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) ruft zu einer Abgrenzung durch qualitative Kriterien zwischen Rundfunk und Telemediendienst auf. Hintergund hierfür sei der Anfang Juli getätigte Beschluss der Bayerischen Landesmedienanstalt (BLM), der besagt, dass Streaming-Anbieter, die mehr als 500 Nutzer gleichzeitig erreichen, einer Genehmigungspflicht unterliegen, da das Streaming-Angebot ansonsten als Rundfunk gelte. Holt ein Anbieter diese Genehmigung nicht ein, muss er mit Sanktionen und Geldbußen rechnen.

Der BVDW fordert daher eine qualitative statt nur eine quantitative Abgrenzung zwischen Telemedien wie Websites, Blogs, etc., und Rundfunkangeboten, um dem Beschluss der BLM, die Fernsehsatzung zu ändern, entgegenzuwirken. Bislang gilt als alleiniges Abgrenzungskriterium die Reichweite von mindestens 500 gleichzeitig durch Streaming-Angebote erreichbaren Nutzern, um als Rundfunkangebot zu gelten.

“Die geplanten Neuregelungen verunsichern eine junge und sensible Branche und schaden auch direkt den Interessen der Anbieter. Eine sinnvolle Abgrenzung von Telemediendiensten und Rundfunk muss über weitere qualitative Kriterien und nicht nur über die Anzahl der potentiellen Nutzer erfolgen. Sonst ist die Existenz der Branche massiv gefährdet, was in letzter Konsequenz zu einem Verlust an inländischen Anbietern bzw. einem Abwandern der bereits vorhandenen Anbieter aus Deutschland führen dürfte. Dies wäre untragbar”, so der Vizepräsident des BVDW Matthias Ehrlich.

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