Das Oberlandesgericht Hamm verhandelt nächsten Donnerstag einen Fall, den alle Social-Media-Nutzer interessieren dürfte. In dem Fall geht es darum, ob negative Kommentare bloße Meinungsäußerung oder "falsche Tatsachenbehauptungen", wie der Kläger behauptet, darstellen.
Nachdem ein Kunde der Möbel-Firma kurz nach Ablauf der Garantie um Kulanz für einen am Wasserbett aufgetretenen Schaden gebeten hatte und dieser von der Firma verweigert wurde, machte der Kunde seiner Verärgerung im Forum eines Online-Magazins Luft mit den Worten "Wenn das Bett und der Service des Herstellers jedoch zweitklassig sind hat man gelitten, deshalb gilt für uns: Wasserbetten von [XXX], NIE WIEDER". Per einstweiliger Verfügung versuchte die Firma dann, den Eintrag durch den Betreiber des Forums löschen zu lassen, sowie die IP-Adressen sämtlicher Forenteilnehmer offenzulegen und zudem eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Das Landgericht Münster hatte am 17.1.2008 zu Gunsten des Forumbetreibers entschieden. Die Firma jedoch reichte Klage beim OLG Hamm ein mit der Begründung, dass es sich bei den im Forum getätigten Äußerungen nicht um Meinungen, sondern "falsche Tatsachenbehauptungen" gehalten habe. Ein Urteil zugunsten des Klägers würde einen Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen schaffen.
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