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IASH - der "Code of Conduct" für Ad-Netzwerke

Jan Senderek, 9. Mai 2008

Viele Ad-Netzwerke bringen für Mediaplaner die gewisse Problematik mit sich, dass nicht nachvollzogen werden kann, auf welchen Webseiten innerhalb eines Netzwerkes die gebuchten Kampagnen letztendlich ausgeliefert werden. Das bedeutet ganz einfach, dass bei der Inanspruchnahme von Ad-Netzwerken der Werbekunde oft keine Möglichkeit hat, die Auslieferung zu steuern oder gar einzusehen, und somit darauf vertrauen muss, dass seine Kampagne nicht auf Webseiten mit Inhalten, die der eigenen Marke schaden könnten, ausgeliefert wird.

In Großbritannien hat in diesen Fällen IASH ("Internet Advertising Sales Houses") bereits Abhilfe bringen können. Hinter IASH steckt eine Initiative, die Ad-Netzwerken durch eine Selbstverpflichtungserklärung, einem so genannten "Code of Conduct", zu mehr Transparenz und objektiv beurteilbaren Qualtitätsmerkmalen für den Werbekunden verschaffen soll. So gesehen eine TÜV-Plakette für Ad-Netzwerke also, wobei festzuhalten ist, dass es sich bei IASH nicht um eine einmalige Prüfung, sondern um einen dauerhaften qualitätssichernden Prozess handelt. Dem Werbekunden soll somit nicht mehr nur reines Vertrauen abverlangt, sondern die Sicherheit und Seriosität einer einheitlichen Selbstverpflichtung gegeben werden.

In starker Anlehnung an das britische Vorbild, welches 2005 ins Leben gerufen wurde und sich seither als "das" Qualitätsmerkmal unter Werbekunden behaupten konnte, soll im Arbeitskreis Ad-Networks des Bundesverbands für Digitale Wirtschaft (BVDW) eine äquivalente Lösung für den deutschen Online-Werbemarkt erarbeitet werden. Bislang haben 6 Netzwerke, zu denen Adconion, Advertising.com, Adviva, drivePM, Oridian und ValueClick gehören, den Code of Conduct im Februar dieses Jahres unterzeichnet. Die genannten Netzwerke gehören alle zum AK Ad Networks, welcher sich einer Namenserweiterung unterzogen hat und seither AK Ad Networks/IASH.eu heißt.

Auf die Unterzeichnung des Codes of Conduct sollen nun unabhängige externe Prüfungen folgen, durch welche die qualitätssichernden Maßnahmen sichergestellt werden sollen. Die Auditings sollen sich hierbei über einen Zeitraum von mindestens einem Monat erstrecken, wobei sämtliches Inventar des Netzwerkes überprüft wird. Doch was genau wird geprüft? Tatsächlicher Gegenstand der Selbstverpflichtung ist es, die Beteiligten, also Käufer, Verkäufer und Vermittler, darüber aufzuklären, welche Typen von Inventar bei der Inanspruchnahme eines Ad-Netzwerkes verwendet werden können. Dazu wurde Werbeinventar in drei grundsätzliche Typen klassifiziert: 1) Standardinventar, welches den Richtlinien der Selbstverpflichtung entspricht, 2) verbotenes bzw. gesperrtes Inventar, zu welchem Webseiten mit illegalen oder sittenwidrigen Inhalten oder Webseiten, die bspw. Waffenverkauf zum Inhalt haben, gehören, und 3) optionales Inventar, zu welchem u.a. Blogs, Foren oder Erotik-Seiten gehören und der Werbekunde zustimmen muss, ob sein Werbemittel auf solchen Inhalten laufen darf.

Die Selbstverpflichtung und vor allem die Auditverfahren, welche noch in diesem Jahr beginnen sollen, tragen letztendlich dazu bei, dass Ad-Netzwerke sich weiter als seriöse und ernst zu nehmende Größe im deutschen Online-Werbemarkt etablieren.

Über den Autor/die Autorin:

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