Wie Adzine berichtete, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am 05. März, dass Werbetreibende unter bestimmten Bedingungen den Namen einer Konkurrenzmarke als Schlüsselbegriff für Werbung auf Suchmaschinen verwenden dürfen.
Auslöser für den Rechtsstreit war die Einbindung des Keywords "Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher" in einer Google Adword-Kampagne von amazon. Unter diesem Namen vertreibt jedoch ZVAB.com deutschsprachige antiquarische Bücher. Das Unternehmen gehört zur mediantis AG, welche nun bereits in der zweiten Instanz gegen das Urteil kämpft.
Laut mediantis existieren bundesweit unterschiedliche Rechtssprechungen zum gleichen Thema. Demnach hat es auch innerhalb eines Gerichts verschiedene Urteile gegeben. Die 16. Kammer des Kammergerichts Berlin habe in einem ähnlichen Fall analog zum kürzlich veröffentlichten Beschluss des Frankfurter OLG entschieden. Wohingegen die 16. Kammer zuvor jedoch im Verfahren AZ 150560/06 am 21.11.2006 im Sinne des Markenschutzes entschied und damit im Widerspruch zu dem anderen Urteil stehe. Nun erwartet man eine entgültige bundesweite Rechtssprechung.
Im Online-Paragraphen-Dschungel sorgt der Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Universität Münster Prof. Dr. Thomas Hoeren für Durchblick. Wie ECIN berichtet, stellt er nun wieder die aktuelle Ausgabe seines Online-Buches zum Internetrecht kostenlos zur Verfügung. Unter dem Schwerpunkt Online-Marketing behandelt der Autor zudem rechtliche Fragen zum Keyword-Advertising.