Der Arbeitskreis Ad Networks im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. unterzeichnete gestern einen Code of Conduct, der Kunden von Werbenetzwerken Sicherheit und Transparenz bei der Buchung von Medialeistungen bieten soll. Desweiteren ist ein unabhängiges Audit-Verfahren in Planung, um die Einhaltung dessen zu überprüfen. Oridian, ValueClick, Adconion, Advertising.com Deutschland, Drive PM und Adviva haben den Code of Conduct bereits unterzeichnet.
Ziel des Code of Conduct ist es, zu gewährleisten, dass Werbung nicht auf jenen Seiten veröffentlicht wird, die der jeweiligen Marke schaden könnten (siehe auch AdZine-Ausgabe 6/2008, Dr. Martin Schirmbacher, “GUTE WERBUNG AUF BÖSEN SEITEN - Sind Banner auf zweifelhaften Websites rechtswidrig?”). Dies können Seiten mit anstößigem, sittenwidrigem oder gewaltverherrlichendem Inhalt sein. Auch die Verwendung von Klickrobots, Spyware und die Weitergabe von Werbemittel(tags) an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen; Inventararten wie Erwachseneninhalte, Desktopanwendungen, Adware, File Sharing und dergleichen müssen durch den Kunden explizit genehmigt werden. Die Aufklärung von Käufern, Verkäufern und Vermittlern von Internet-Werbeflächen steht daher im Vordergrund.
Um die Einhaltung des Code of Conduct sicherzustellen, soll eine unabhängige Prüfinstanz eingerichtet werden; diese prüft dann über einen Zeitraum von mindestens einem Monats das gesamte Inventar der Netzwerke. Bei Zuwiderhandlungen gegenüber des Codex drohen Sanktionsmaßnahmen vom Verweis über mehrmonatige Suspendierung bis hin zum Ausschluss des Unternehmens – von möglichen rechtlichen Konsequenzen einmal ganz abgesehen.