Das Internet ist heute eine der beliebtesten Finanzquelle der Anwälte. Abmahnungen wegen Plagiats, eines fehlenden Impressums oder elektronischer Werbepost stehen an der Tagesordnung. Diesem letzten Problem hat sich nun der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft angenommen und gibt Tipps für zulässiges E-Mail-Marketing.
"Der Grat zwischen Spam und seriöser Werbung über E-Mails ist oft schmal und die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmen werden diesbezüglich immer strenger", berichtet Torsten Schwarz, Leiter des Arbeitskreises Online-Marketing im eco Verband. Die Spam-Flut sei ein Problem, gleichzeitig leidet unter den Auflagen aber auch das Geschäft seriöser Anbieter.
Der nun veröffentlichte (und aktualisierte) Leitfaden gibt praktische Tipps für Werbemail- und Newsletter-Versender. Wichtigste Voraussetzung für die Zulässigkeit von E-Mails zu Marketingzwecken ist die wirksame Einwilligung des Empfängers in die Zusendung. Schwarz empfiehlt eine Doppelabsicherung, in dessen Rahmen der Empfänger zweimal erklärt, dass er die Zusendung bestimmter E-Mails wünscht. Zudem muss dieser zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, sein Widerrufsrecht und die Möglichkeit der Abbestellung wahrnehmen zu können. Ein korrekt gesetztes Impressum sollte heutzutage auch im Mailverkehr eine Selbstverständlichkeit sein: "Wird beispielsweise der Empfänger bezüglich der Identität des Absenders in die Irre geführt, kann dieser Tatbestand - neben der Abmahnung durch einen Mitbewerber - auch die Verhängung eines Bußgeldes zur Folge haben", so Torsten Schwarz weiter.
Der Leitfaden ist auf den Seiten des eco Verbandes kostenlos einzusehen.