Wer ungebetene Werbung per SMS auf sein Handy bekommt, kann sich zukünftig legitim zur Wehr setzen. Heute entschied der Bundesgerichtshof, dass die Mobilfunkanbieter verpflichtet sind, Namen und Adressen von Spam-Versendern an die betroffenen Nutzer weiterzugeben.
Im konkreten Fall wandte sich ein Opfer ungebetener Handy-Werbung an T-Mobile, um den Absender der Nachrichten zu erfahren. Der Mobilfunkanbieter weigerte sich, das Opfer klagte und auch die Revision von T-Mobile wurde zurückgewiesen. Das Urteil: nicht nur Verbände, sondern auch Privatleute müssen das Recht haben, zivilrechtlich gegen unverlangte Werbeanrufe vorgehen zu könnten (I ZR 191/04, vom 19. Juli 2007).