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PROGRAMMATIC - Endlich auch für Agenturen

BVDW aktualisiert den Programmatic Code of Conduct

10. September 2018
Bild: BVDW Presse

Fast zwei Jahre ist es her, dass der BVDW einen Code of Conduct (CoC) für das Programmatic Advertising gelauncht hat. Nun hat die Fokusgruppe Programmatic des Verbands die Selbstverpflichtung umfassend überarbeitet, um weitere Segmente des Programmatic-Markts miteinzubeziehen. Anstatt der anfangs vier werden nun acht Marktbereiche berücksichtigt. Die Überarbeitung ist in enger Zusammenarbeit mit den IABs der Schweiz und Österreichs erfolgt, die bereits die erste Version in ihren jeweiligen Märkten übernommen hatten.

Der neue Code of Conduct umfasst nun erstmals Anforderungen von und für Marktpartner aus acht Marktsegmenten: DSPs (Demand-Side-Plattformen), SSPs (Sell-Side-Plattformen), Publisher/Vermarkter, Datenanbieter sowie neu hinzugekommenen Werbetreibende, Agenturen, DMPs (Data-Management-Plattformen) und Anbieter von Verifizierungslösungen. Die im Code of Conduct verankerte Selbstverpflichtung zu Transparenz, Qualität und Sicherheit im Bereich Programmatic Advertising kann nicht nur von BVDW-Mitgliedsunternehmen gezeichnet werden, auch Nicht-Mitgliedern ist die Unterzeichnung möglich.

„Wir haben uns die Erarbeitung der neuen Ausgabe des Code of Conducts nicht leicht gemacht und in etlichen Sitzungen beratschlagt“, berichtet Jennifer Weltzien, Stellvertretende Vorsitzende der Fokusgruppe Programmatic im BVDW. Ursprünglich wollte man sich schon im Juli einig werden. „Der Code of Conduct behandelt inhaltlich deutlich geschärft und in der erweiterten Aufgliederung nun sechs Aspekte von Transparenz und Qualität für Partner aus acht Marktsegmenten. Jedes Unternehmen kann jeweils für den Bereich unterzeichnen, in dem es aktiv ist und sich den Anforderungen verpflichtet. Somit sind Mehrfachzeichnungen möglich und werden absolut begrüßt.“

Die bereits in der ersten Version enthaltenen Aspekte und Anforderungen (werbliches Umfeld, Kampagnenaussteuerung, Werbemittel, Endgerät sowie Datennutzung) wurden maßgeblich konkretisiert. Kritiker hatten anfänglich bemängelt, der CoC sei zu weichgezeichnet gewesen. Zusätzlich werden nun Fragestellungen der Kostentransparenz sowie der Verifizierung im Generellen berücksichtigt.

„Die Übernahme des Code of Conducts in Österreich (IAB Austria) und der Schweiz (IAB Switzerland) sowie das Interesse auch andere europäischer Länder zeigt, dass der deutsche Markt hier richtige und unbedingt erforderliche Wege beschreitet“, sagt Thomas Duhr (IP Deutschland), Vizepräsident des BVDW.

Der BVDW erwartet eine Vielzahl von zeichnenden Unternehmen, auch für die mehr als 50 Unternehmen, die bereits die nun abgelöste Version der Selbstverpflichtung 2016 unterschrieben haben, ist die neuerliche Zeichnung obligatorisch.

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