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Energiesparverordnung trifft auf Unverständnis bei den Außenwerbern

5. September 2022 (jh)
Seit dem 1. September ist die sogenannte “Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen” in Kraft getreten. Damit einhergehend beschränkt die Verordnung auch den Betrieb von beleuchteten und "lichtemittierenden" Werbeanlagen im öffentlichen Raum von 22 Uhr bis 16 Uhr am Folgetag. Außenwerbevermarkter sind somit konkret betroffen und sollen ihren Teil zum Energiesparen beitragen. Allerdings bleibt die Verordnung in vielen Punkten vage, wirft viele Fragen auf und schafft auch einige Ausnahmen. ADZINE hat beim neuen Institut für digitale Außenwerbung (IDOOH) und beim Fachverband Aussenwerbung (FAW) nachgefragt, wie diese die Situation aktuell einschätzen und wie stark die Verordnung ihre Branche trifft.

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