DATA

Consent Management heißt auch Überzeugungsarbeit leisten

18. Oktober 2019
Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Oktober 2019 ist klar: Wer die Einwilligung zur Datenverarbeitung seiner Webseitenbesucher DSGVO-konform einholen will, der benötigt einen aktiven Opt-in des Nutzers – inklusive vorheriger Auswahl, welcher Datenverarbeitung er zustimmt. Der EuGH schiebt mit seinem Urteil einer bis dahin gültigen Praxis den Riegel vor. Für Webseitenbetreiber gilt nun, Überzeugungsarbeit bei den Nutzern zu leisten.

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