ONLINE VERMARKTUNG - Herber Schlag für Online Publisher

BGH entscheidet: Adblocker bleiben zulässig

19. April 2018
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Anbieten von Werbeblockern im Internet zulässig ist. Damit ist die Klage des Axel-Springer-Verlags gegen den Adblocker-Anbieter Eyeo in der letzten Instanz abgewiesen worden. Springer habe keinen Unterlassungsanspruch. Ein herber Schlag für Online Publisher.

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